Wer herzkrank ist und eine Reise plant, sollte einige Dinge beachten, damit man den Urlaub entspannt und gesund genießen kann. Am Gesundheitstelefon gaben vier Herz-Spezialisten hierzu wichtige Tipps. Wie Herzkranke Ihren Urlaub gut vorbereiten können.
Essen.
Sind Sie herzkrank und Sie möchten verreisen? Dann sollten Sie Ihren Urlaub gut vorbereiten, raten Kardiologen. Am Gesundheitstelefon unserer Zeitung gaben vier Herz-Spezialisten hierzu wichtige Tipps. Was Prof. Thomas Budde (Alfried Krupp Krankenhaus, Essen), Prof. Jan Gummert (Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen), Prof. Dietrich Baumgart (niedergelassener Kardiologe in Essen und Düsseldorf) sowie Dr. Andreas Kleemann (niedergelassener Kardiologe in Ratingen) raten.
Frage: Ich hatte gerade einen Herzinfarkt und man hat mir Stents eingesetzt. Jetzt muss ich noch in die Reha. Eigentlich wollte ich in einem halben Jahr einen Urlaub in Namibia machen. Kann ich das überhaupt?
Experten: Grundsätzlich gilt, dass man drei Monate nach einem Herzinfarkt reisen kann, wenn die körperliche Leistungsfähigkeit nicht wesentlich eingeschränkt ist. Sie sollten unbedingt sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt bei Ihrem behandelnden Kardiologen ein Belastungs-EKG machen lassen und einen Ultraschall vom Herzen. Ihr Arzt soll dann beurteilen, ob Sie reisefähig sind. Natürlich ist das Risiko zu bedenken, dass es in Namibia – für den Fall der Fälle – in der Regel keinen Kardiologen gibt, der Ihnen helfen kann. Wenn es Ihnen möglich ist, die Reise zu verschieben, sollten Sie dies tun!
Frage: Ich muss Marcumar nehmen und mache im Herbst eine Andalusien-Reise. Was muss ich beachten?
Experten: Menschen, die gerinnungshemmende Medikamente wie Marcumar einnehmen, sollten bedenken, dass sich im Urlaub durch einen Klimawechsel, aber auch durch den Wegfall des Alltagsstresses, der Marcumar-Bedarf ändern kann. Auch eine andere Ernährung im Urlaubsland kann die Wirkung von gerinnungshemmenden Mitteln – wie von anderen Medikamenten – verändern. Der Blutgerinnungswert INR sollte deshalb in kürzeren Abständen kontrolliert werden: Am Anfang der Reise und dann mindestens einmal pro Woche.
Den INR-Wert kann man mit einem kleinen Gerät und einem Piks in den Finger selbst ermitteln. Wie man sich richtig selbst testen kann, kann man in einem Kurs lernen, den Kliniken und kardiologische Facharzt-Praxen anbieten. Je nachdem, wie der Blutgerinnungswert ausfällt, kann man dann seine Tabletten-Einnahme danach selbstständig anpassen. Wer den INR-Wert selbst kontrollieren kann, macht sich damit unabhängiger von Arztbesuchen am Urlaubsort.
Allgemeine Regeln bei Auswahl des Reiseziels
Frage: Gibt es allgemeine Regeln, an was Herzkranke bei der Auswahl des Reiseziels denken sollten?
Experten: Man sollte keine Gegenden bereisen, die extrem warm oder extrem kalt sind. Auch ein Urlaub in über 2000 Metern Höhe ist nichts für Herzkranke. Keine schweren Bergtouren, keine Wüstensafaris oder Grönland-Touren planen. Auch lange Autoreisen vermeiden. Immer wieder Zwischenstopps bei der An- und Abreise zum Ferienziel einplanen, bei langen Touren eine Zwischenübernachtung. Denn: Was Gesunde anstrengt, kann Herzkranke überanstrengen.
Frage: Was muss mir als Herzkrankem das Reiseziel an medizinischer Versorgung bieten, damit ich mich sicher fühlen kann?
Experten: Man sollte ein Ziel wählen, das im Notfall eine gute medizinische Versorgung bietet. Hat man ein komplexes Herzproblem, sollte es im oder nahe am Ferienort einen Kardiologen geben. Man sollte auch vor der Reise klären, unter welchen Rufnummern man einen Arzt, eine auf Herzkrankheiten spezialisierte Klinik oder auch einen Rettungswagen am Urlaubsort erreicht. Auch, ob es eine ambulante, beziehungsweise hausärztliche Notfall-Versorgung am Urlaubsort gibt, ist sehr wichtig.
In den Ländern der EU lautet die Notrufnummer 112. Ganz wichtig: Man sollte auch klären, ob man sich am Ferienort sprachlich verständigen kann. Die Deutsche Herzstiftung in Frankfurt/Main bietet ein sogenanntes Reise-Set für Herzpatienten an, das praktische Tipps mit Checklisten enthält und auch Sprachführer. Zu bestellen online über: www.herzstiftung.de/sicher-reisen oder über Tel. 069/955 1280. Wichtige Unterlagen zur Erkrankung sollte man im Flugzeug im Handgepäck mitnehmen und am Urlaubsort auch tagsüber bei sich haben – für den Fall der Fälle.
Frage: Welche medizinischen Untersuchungen sollte man vor einer Reise als Herzkranker machen?
Experten: Drei Wochen vor Beginn des Urlaubs sollte man sich auf jeden Fall vom betreuenden Arzt oder einem Kardiologen untersuchen lassen. Menschen, deren Herzkranzgefäße geschädigt sind, sollten auch ein Belastungs-EKG machen. Mitnehmen sollte man auf jeden Fall (bei Flügen im Handgepäck): den letzten Arztbrief, den Ausweis für einen Herzschrittmacher oder Defibrillator, einen Ausweis für Gerinnungshemmer, ebenso eventuell den letzten Herzkatheter-Befund, der über die Veränderungen der Herzkranzgefäße exakt informiert.
Wer an einer Herzinsuffizienz leidet oder litt, muss auch den letzten Ultraschall-Befund einpacken. Vor dem Urlaub sollte man seinen Herzschrittmacher auch kontrollieren lassen. Vor Auslandsreisen empfiehlt es sich auch, den Hersteller eines Defibrillators anzurufen, um sich Adressen im Ausland zu besorgen, die bei Zwischenfällen Hilfe leisten können. Außereuropäisch, etwa in der Türkei oder Nordafrika, gibt es nur vereinzelt Defi-Zentren!
Ganz wichtig auch: Ausreichend Medikamente mit in den Urlaub nehmen, am besten ein Drittel mehr als man benötigt. Es kann auf Reisen immer Verzögerungen geben. Beipackzettel nicht vergessen. Auf Flugreisen gehören die Medikamente ins Handgepäck. Damit es keine Probleme bei der Gepäckkontrolle gibt, sollte man eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, dass man diese benötigt. Für nicht-deutschsprachige Länder kann auch eine Übersetzung des Arztbriefes sinnvoll sein.
Frage: Bei welchen Herzproblemen darf man nicht reisen?
Experten: Nicht reisen darf man bis zu drei Wochen nach einem Herzinfarkt. Verlief dieser kompliziert, ist man länger nicht reisefähig. Nicht reisen darf man auch bis zu drei Wochen, nachdem man einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator bekommen hat oder die Herzkranzgefäße erweitert wurden.
Hatte man eine Herzoperation, ist eine Reise bis zu sechs Wochen nach dem Eingriff tabu. Gab es bei der OP Komplikationen, verlängert sich der Zeitraum deutlich. Besonders sicher reisen kann man drei Monate nach einem Infarkt oder einer OP, wenn die körperliche Leistungsfähigkeit nicht wesentlich eingeschränkt ist. Grundsätzlich gilt: Immer mit dem behandelnden Arzt über die Reisefähigkeit sprechen!
Trotz Schmerzen in Brust nach Spanien?
Frage: Ich leide unter Angina Pectoris und habe schon bei geringer Belastung Probleme oder Schmerzen in der Brust. Darf ich nach Spanien fliegen?
Experten: Nein! Mit solchen Beschwerden nicht. Auch Patienten mit einer zunehmenden Angina Pectoris nicht. Auch wer unter Luftnot bereits bei niedriger Belastung oder zunehmender Luftnot leidet, darf nicht reisen, ebenso Menschen mit zunehmenden Ödemen (Wasseransammlungen) in den Beinen. Auch Herzkranke, die wiederholt Schwindel haben oder in letzter Zeit unter Bewusstlosigkeit litten nicht.
Frage: Ich bin herzkrank. Gibt es allgemeine Empfehlungen, wer fliegen darf und wer nicht?
Experten: Fliegen sollte man nur mit einem stabilen Herzzustand. Der Grund: Der erhöhte Sauerstoff-Verbrauch des Herzens an Bord kann bei Herzpatienten – vor allem bei einer Einengung der Herzkranzgefäße – zu Angina Pectoris, Rhythmusstörungen und zur Verschlechterung der Symptome einer Herzschwäche führen. Menschen mit einer instabilen Angina Pectoris, solche mit unkontrollierten Herzrhythmusstörungen, Herzkranke mit Anämie (Mangel an roten Blutkörperchen) und Menschen mit schweren Herzfehlern sollten am Boden bleiben.
Grundsätzlich sollten Herzkranke auch über die Länge eines Fluges nachdenken und mit dem Arzt darüber sprechen. Bekommt man bei einem Transatlantik-Flug gesundheitliche Schwierigkeiten, kann das sehr problematisch werden. Wer einen Defibrillator hat, sollte darüber vorab die Fluglinie informieren.
Frage: Ich möchte gerne für zwei Monate nach Italien reisen und werde dort aber einsam, rund sieben Kilometer vom nächsten Dorf entfernt, wohnen. Ich war jetzt zwei Monate in der Klinik, weil ich Wasser im Herzbeutel und der Lunge hatte. Der Arzt sagt mir, ich brauche eigentlich einen Herzschrittmacher. Ich möchte aber erst mal verreisen und in Ruhe über alles nachdenken, weil ich Angst vor dem Eingriff habe.
Experten: Nein, in dieser körperlichen Verfassung zu reisen, wäre falsch! Es gibt mehr Grund, Angst vor dem Wasser im Herzbeutel und der Lunge zu haben als vor einem Herzschrittmacher! Sie können, wenn Sie wollen, noch einmal einen zweiten Kardiologen fragen, ob er auch zu dem Schrittmacher rät. Wenn ja, würde ich Ihnen auch den Eingriff empfehlen. Dazu müssen Sie in der Regel mit zwei bis vier Tagen Klinik-Aufenthalt rechnen.
Vier Stents vor sechs Wochen – darf ich Fahrrad fahren?
Frage: Vor sechs Wochen sind mir vier Stents gesetzt worden. Wir würden gerne im August zur Nordsee, nach Cuxhaven fahren. Ich möchte da Fahrrad fahren. Ist das ein Problem?
Experten: Da sehe ich, wenn Sie sich wohlfühlen, kein Problem. Aber gehen Sie vorher noch einmal zu Ihrem Kardiologen. Der soll mit einem Belastungs-EKG prüfen, wie weit Sie belastbar sind.
Frage: Ich bin 76, hatte im Juli 2012 einen Herzinfarkt und habe Bypässe und mehrere Stents bekommen. Ich würde gerne verreisen.
Experten: Ich würde Ihnen keine langen Flüge empfehlen und auch keinen Urlaub in den Bergen. Fahren Sie lieber zur See, wo Sie auf ebener Erde laufen können und sich nicht überanstrengen müssen. Und Sie sollten sich vergewissern, dass Sie am Urlaubsort, wenn es nötig ist, eine gute ärztliche Versorgung haben. An der deutschen Nord- und Ostsee ist das gegeben.
Frage: Ich bin 83 und habe 2005 einen Herzschrittmacher bekommen. 2011 hatte ich einen Herzinfarkt. Ich fühle mich heute aber gut, gehe täglich schwimmen und mache auch Wassergymnastik. Wir fahren seit vielen Jahren nach Gran Canaria und möchten da jetzt wieder hin. Spricht da etwas gegen?
Experten: Nein. Denken Sie aber bitte an Ihren letzten (kardiologischen) Arztbrief, Ihren Schrittmacherausweis, Ihre Medikamente (mit einer zusätzlichen „Reserve“) und eventuell ein Blutdruckmessgerät.
Frage: Ich bin 72 und habe seit drei Jahren eine künstliche Herzklappe und bin auch Marcumar-Patientin. Ich leide unter Vorhofflimmern, bin aber medikamentös gut eingestellt. Ich möchte gerne nach Borkum fahren.
Experten: Kein Problem. Sie sollten es vielleicht vermeiden, gegen starken Wind anzuradeln, weil das anstrengend werden kann. Sie können auch schwimmen gehen.
Frage: Ich bin 85 habe mehrere Bypässe und Stents. Ich habe einen Rollator und leider auch Probleme mit dem Treppensteigen. Im letzten Jahr habe ich eine Schiffsreise von Passau bis Budapest gemacht, was mir gut bekam. Ich würde gerne noch einmal nach Mallorca fliegen.
Experten: Grundsätzlich sind Stents und Bypässe kein Hindernis für eine Reise. Aber Sie müssen sich fragen, ob das für Sie in Ihrem Alter, wo Sie auch auf einen Rollator angewiesen sind, nicht eine Strapaze ist. Ich würde ein anderes Ziel wählen, das vielleicht in Deutschland liegt und einfach zu erreichen ist. Prima wäre es auch, wenn Sie jemand begleiten könnte. Grundsätzlich sollten Sie das noch einmal mit Ihrem Kardiologen besprechen und auch vor einer Tour noch einmal ein Belastungs-EKG machen, um zu testen, ob die Herzfunktion gut ist.
Sind Bergwanderungen in 1100 Metern Höhe ein Problem?
Frage: Ich habe vor einem halben Jahr einen Herzinfarkt erlitten und hatte daraufhin eine Bypass-Operation. Im September möchte ich zum Wandern in die Berge. Sind Bergwanderungen in 1100 Metern Höhe ein Problem für mich?
Experten: Wenn Sie in regelmäßiger Kontrolle bei Ihrem Arzt sind und es bisher keine bemerkenswerten Auffälligkeiten gegeben hat, Sie gut belastbar sind, zum Beispiel auf dem Fahrrad, dann ist eine solche Bergwanderung sogar bis zu 2000 Metern Höhe für Sie durchaus möglich. Allerdings sollten Sie sich langsam am Urlaubsort eingewöhnen, also nicht gleich in den ersten Tagen Bergtouren machen oder stundenlang in der Sonne liegen.
Mein Tipp: Tragen Sie bei Wanderungen eine Pulsuhr, damit Sie Ihre Belastungsstufe besser kontrollieren können. Bei steilen Wegen kann es zu Luftnot kommen. Nehmen Sie unbedingt Ihre Krankheitsunterlagen (den letzten OP-Bericht, Arztbrief) und Ihre Medikamente mit. Und informieren Sie sich noch vor der Reise, ob es am Urlaubsort eine gut organisierte medizinische Versorgung gibt.
Frage: Ich hatte 1996 eine Bypass-Operation nach einem Vorderwandinfarkt und möchte in wenigen Wochen nach Südostasien verreisen. Im Rahmen einer Stress-MRT-Untersuchung im November wurden bei mir Durchblutungsstörungen im Versorgungsgebiet der Bypässe festgestellt. Eine Katheter-Untersuchung wurde mir angeraten. Ich bin mir unsicher, denn unter Belastung fühle ich mich wohl, aber im Ruhezustand fühle ich Angina Pectoris-Schmerzen. Darf ich verreisen und raten Sie mir zur Katheter-Untersuchung?
Experten: Ich rate Ihnen, mit Ihrem behandelnden Arzt eine Katheter-Untersuchung zu diskutieren. Mit dieser Untersuchung ließe sich sicher klären, ob bei Ihnen eine Verengung der Herzkranzgefäße vorliegt. Gerade eine Reise in die Tropen oder Subtropen sind wegen der klimatischen, vor allem der Temperaturverhältnisse, bei einer Gefäßverengung problematisch.
Liegt keine Durchblutungsstörung vor, hätte ich keine Bedenken bei einer Reise nach Südostasien. Sie sollten sich jedoch noch einmal drei bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Ihrem behandelnden Arzt kontrollieren lassen. Bedenken Sie nur, dass im Falle einer Aufdehnung der Herzkranzgefäße mindestens drei Wochen Ruhepause nötig sind. Wenn Sie reisen, nehmen Sie unbedingt ihren letzten OP-Bericht, eine Medikamentenliste und den letzten Arztbefund mit.
Darf ich mit Defibrillator trotzdem in Ägypten schnorcheln?
Frage: Ich habe eine koronare Herzkrankheit und bekam vor drei Jahren drei Stents zur Behandlung meiner Herzkranzgefäß-Verengung eingesetzt. Morgens verspüre ich, ohne dass ich mich anstrenge, Schmerzen in der Brust. Bei geringer Anstrengung kommt es bei mir zu einem Blutdruckanstieg auf 170 und ich verspüre ein Ziehen in der Brust und Atemnot. Was raten Sie mir?
Experten: Besprechen Sie diese Schmerzen unbedingt mit Ihrem behandelnden Kardiologen. Da bei Ihnen der Blutdruck bereits in Ruhe stark ansteigt, ist dies eventuell ein Hinweis auf eine Engstelle in einem Herzkranzgefäß, was eine Katheter-Untersuchung erfordert. Nur so lässt sich abklären, ob sich einer der Stents zugesetzt hat oder ob sich eine neue Engstelle gebildet hat, die behandelt werden muss.
Um den plötzlichen Blutdruckanstieg zu vermeiden, ist eine Einstellung Ihres Blutdrucks mit Hilfe von Medikamenten notwendig. Deshalb empfehle ich Ihnen, mit Ihrem Kardiologen zu sprechen, wenn es zu Blutdruckanstiegen morgens oder abends gekommen ist. Dazu dokumentieren Sie am besten diese Anstiege in einem Blutdruck-Pass oder auf einem Zettel.
Frage: Ich hatte einen Hinterwandinfarkt. Meine Herzfunktion ist um 35 Prozent reduziert und meine Belastungsfähigkeit daher eingeschränkt. Ich trage einen Defibrillator, möchte aber mit dem Flugzeug nach Ägypten reisen und dort im Meer schnorcheln? Darf ich das?
Experten: Sie sind als Herzpatientin aufgrund Ihrer Erkrankung in Ihrer körperlichen Belastbarkeit eingeschränkt, jedoch durch den Defibrillator geschützt. Allerdings sollten Sie nach Ägypten eher in den milderen Jahreszeiten Frühjahr und Herbst reisen, um Hitze zu vermeiden. Schnorcheln an der Wasseroberfläche ist für Defiträger unbedenklich.
Mein Rat: Suchen Sie sich zum Schnorcheln am besten eine Begleitperson. Das erhöht die Sicherheit, sollte es zu einem Zwischenfall kommen. Bei Flugreisen besteht durch den Defibrillator kein Problem. Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt, vor Flugreisen die Fluglinie zu informieren und vor Auslandsreisen, den Hersteller des Defibrillators anzurufen, um sich Adressen im Ausland zu beschaffen, die bei Zwischenfällen Hilfe leisten können.
Frage: Ich hatte einen Infarkt und soll jetzt in eine ambulante Reha. Ich würde aber lieber eine stationäre Reha machen, weil ich mich noch nicht so stark fühle.
Experten: Bitten Sie jemanden aus der Familie, wenn Sie das noch nicht können, einmal Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen. Hier sollten Sie Ihren Fall schildern und fragen, ob man diese Entscheidung noch korrigieren kann. Eventuell wird hierzu eine ergänzende Bescheinigung des Klinikarztes oder Hausarztes/Kardiologen benötigt, in der dies medizinisch begründet wird.