Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen hat sich während seiner Haft offenbar Gedanken gemacht, wie er weitere schwere Straftaten nach einer möglichen Entlassung verhindern will. Im Prozess um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verlas der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Landgericht Augsburg, Lennart Hoesch, einen Rückfallpräventionsplan, den der Täter verfasst hat.
Augsburg (dapd). Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen bei Augsburg hat sich während seiner Haft offenbar Gedanken gemacht, wie er weitere schwere Straftaten nach einer möglichen Entlassung verhindern will. Im Prozess um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verlas der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Landgericht Augsburg, Lennart Hoesch, am Dienstag einen Rückfallpräventionsplan, den der Täter verfasst hat. Ein ebenfalls am Dienstag gehörter Gutachter hält Michael W. allerdings auch heute noch für äußerst gefährlich.
Michael W. hatte 2002 im Alter von 19 Jahren die ihm unbekannte zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer mit 21 Messerstichen getötet. Dabei hatte er sich mit einer Maske als Tod verkleidet. Inzwischen hat der mittlerweile 30-Jährige die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren abgesessen. Die Staatsanwaltschaft hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt, die Verteidigung lehnt das allerdings ab.
In dem Rückfallpräventionsplan schildert W., dass er nach einer möglichen Freilassung viel Spazieren und Angeln gehen will. Mit Dartspielen und Schwimmen wolle er sich bei Aggressionen ablenken. Im Umgang mit seinen Mitmenschen wolle er gelassener werden. „Ich möchte ein Gute-Laune-Bär werden“, schreibt er. Bei Problemen, wenn etwa Gewaltfantasien aufkommen oder „die Aggros zuviel und unkontrolliert werden“, wolle er sich umgehend um Hilfe bemühen, etwa von Vertrauenspersonen, seinem Therapeuten oder notfalls der Polizei. Verfasst hat er das 13-seitige Papier allerdings bereits vor knapp zwei Jahren, im Oktober oder November 2010, wie er selbst sagt.
Der Psychiater Ralph-Michael Schulte, der ein Gutachten über W. erstellt hat und wiederholt vor Gericht aussagte, hält das Rückfallrisiko allerdings noch immer für enorm. „Es spricht eigentlich mehr dafür als dagegen, dass es zu vergleichbaren Straftaten kommen wird“, sagte er. Die Wahrscheinlichkeit bezifferte er auf „50 Prozent oder mehr, aber nicht wesentlich höher“. Das Motiv für die Tat sei nach wie vor völlig ungeklärt.
Damit bestätigte Schulte seine bisherige Einschätzung, die als Empfehlung für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gewertet wird. Eine Entscheidung über eine mögliche Freilassung fällt frühestens am 9. Oktober. Der Prozess wird am 27. September (9.30 Uhr) fortgesetzt.
dapd