- Die Verbraucherzentrale warnt vor ungewollten Abbuchungen vom Konto
- Oft kommen diese durch vergessene oder unwissentlich abgeschlossene Verträge zustande
- Du solltest deine Kontobewegungen stets im Blick behalten
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell davor, dass Bankkunden unbemerkt teils Tausende Euro vom Konto abgebucht werden. Hier ein kleinerer Betrag, dort ein mittelgroßer – wer seine Kontobewegungen nicht oft genug kontrolliert, verschenkt oft Geld oder wird gar betrogen.
In einem aktuellen Beispiel berichtet die Verbraucherzentrale von einer Frau, die trotz Kündigung eines Internet- und Telefonvertrages fast zwei Jahre weiterhin ihren Beitrag zahlte – per automatischer Abbuchung.
Verbraucherzentrale hilft Frau bei ungewollten Abbuchungen vom Konto
Über die Jahre zusammengerechnet buchte der Anbieter mehr als 1.000 Euro vom Konto der „Kundin“ ab.
Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale erstellte die Frau eine Kostenaufstellung und konnte durchsetzen, dass der Anbieter den vollen Betrag zurückerstattete.
Es ist wichtig, regelmäßig auf seine Kontoauszüge zu achten
Wie die Verbraucherzentrale schreibt, kommt es durch Werbebanner, Weiterleitungen auf Drittanbieterseiten und auch über die sozialen Netzwerke schnell zu Vertragsabschlüssen, ohne dass die Verbraucher sich dessen bewusst sind.
Um sich vor ungewollten Zahlungen zu schützen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, regelmäßig sein Konto im Auge zu behalten.
————————————
• Mehr Themen:
„Wenn Sie diesen Brief gelesen haben, werden Sie nicht mehr derselbe Mensch sein“ – Fiese neue Betrugsmasche gegen ältere Menschen
Frau schleift Hund „Zebra“ auf Elektroroller über den Asphalt – ihre Rechtfertigung ist widerlich
• Top-News des Tages:
Spanien: Kind Julen (†2) tot in Brunnen gefunden – so haben Julens Eltern vom Tod ihres kleinen Sohnes erfahren
dm trifft kompromisslose Entscheidung – mit direkten Konsequenzen für die Kunden
————————————-
Bei unautorisierten Abbuchungen sollte umgehend der Anbieter kontaktiert werden
Finden sich nicht erklärbare Abbuchungen, kann es sich dabei um Zahlungen für vergessene Handyverträge, Zeitschriftenabos oder unnütze Versicherungen handeln.
Diese solltest du umgehend beim betreffenden Unternehmen beanstanden. Unberechtigte Abbuchungen können außerdem innerhalb von acht Wochen von der Bank zurückgebucht werden.
Ein Widerruf der Lastschrift befreit nicht von bestehenden Verträgen
Kommt es weiterhin zu nicht berechtigten Abbuchungen, solltest du dein Konto bei der Bank für Abbuchung des jeweiligen Unternehmens sperren lassen. Dieser Prozess nennt sich „Black-Listing“.
Zu beachten ist aber auch, dass der bloße Widerruf einer Lastschrift nicht ausreicht, um sich von einem Vertrag zu lösen.
Für weitere Informationen, individuelle Beratung und Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale eigene Berater an. (db)