Veröffentlicht inPanorama

Verfassungsrichter bestätigen Verbot von Sex mit Tieren

Verfassungsrichter bestätigen Verbot von Sex mit Tieren

imago61005357h-1~ae8f5a56-02d6-4b3a-aea7-422c135967c8.jpg
imago61005357h-1~ae8f5a56-02d6-4b3a-aea7-422c135967c8.jpg Foto: imago/Christian Mang
Ein Mann und eine Frau wollten das Tierschutzgesetz kippen, weil es ihnen Sex mit Tieren verbietet. Die Richter waren schnell fertig.

Karlsruhe. 

Zwei Sodomiten, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde (1 BvR 1864/14).

Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel. Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter … ergriffen werden“. Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang.

Deutsches Gesetz ist eindeutig

In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“.

Eine Gruppe „Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung“ hat die Umsetzung des Verbots in der Vergangenheit als problematisch bezeichnet. Ihr Argument: Der Gesetzgeber unterscheide nicht zwischen sexualisierter Gewalt und „einvernehmlichen Mensch-Tier-Kontakten“. Auf solche Fragen ließen sich die Richter nicht ein. (law/dpa)