Eine vierköpfige Familie hat in München geklagt, weil sie ihren Hund nicht in der Wohnung halten durfte. Der Vermieter hatte ihnen das verboten – obwohl er selbst Hundebesitzer sei. Das Gericht gab der Familie um Susanne K. (47) recht.
Wie die tz berichtet, wehrte sich der Vermieter vehement gegen Hund Max. Obwohl die Nachbarn – manche von ihnen halten selbst Hunde und Katzen – schon zugestimmt hatten, dass es ihnen nichts ausmache, wenn der ungarische Vorstehhund in dem Haus wohne, stellte er sich weiter quer. „Wir fühlten uns klar benachteiligt“, sagte Susanne K. der Zeitung. Da der Vermieter ja selbst Tierfreund sei und einen Dackel halte.
Vermieter verbietet Münchener Familie die Hundehaltung – Familie klagt dagegen
Seine Begründung: Seit er die Wohnungen in dem Haus im Münchener Stadtteil Neuhausen vermiete, habe er noch keinem Hund als Haustier zugestimmt. Auch spräche gegen einen Hund, dass beide Elternteile arbeiten gehen würden und die Kinder erst spät aus der Schule kämen. Auch solle der Hund dann zu laut sein.
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Die Familie klagte gegen die Hausverwaltung. Und das Amtsgericht gab ihnen im August 2018 recht. Eine Richterin hatte sich vor Ort umgesehen und entschieden, dass Max in einer großen Wohnung mit 4,5 Zimmern und einem Park vor der Tür gut aufgehoben sei. Auch sei kein Gejaule zu erwarten.
Der Vermieter legte Berufung ein – doch auch hier scheiterte er, wie die Familie jetzt in einem Schreiben erfuhr. Also darf Max endlich auch in seinem neuen Zuhause wohnen.
Kein generelles Verbot von Tierhaltung im Mietvertrag festgeschrieben
Grundsätzlich ist es so, dass der Mietvertrag regelt, ob du ein Haustier halten darfst oder nicht. Ein generelles Verbot gebe es nicht. Kleintiere wie Vögel, Fische oder Meerschweinchen darfst du immer halten, da bedarf es keiner Zustimmung.
Bei Hunde und Katzen ist der Vermieter zu fragen. Wenn der Vermieter dann ein Verbot ausspricht, können Mieter immer noch klagen. Das Gericht entscheidet dann, ob ein Hund zulässig ist wie bei Hund Max oder eben nicht. (js)