Mit dem Jahr 2022 kommen auch einige Änderungen beim Mindestlohn, Corona-Bonus, Hartz 4 und Einkaufen auf die Bürgerinnnen und Bürger zu.
Was sich alles ab dem kommenden Jahr 2022 ändert, hier im Überblick:
Mindestlohn, Corona-Bonus, Hartz 4: So viel mehr ist 2022drin!
Im neuen Jahr steigen nicht nur die Steuerfreibeträge, auch beim Hartz-4-Satz tut sich was. Hier ein Überblick über die Veränderungen, die 2022 auf dich zukommen:
Steuerfreibetrag steigt
Im Jahr 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer. Der neue Steuerfreibetrag für Unverheiratete steigt damit auf 9.984 Euro, das ist ein Plus von 240 Euro im Gegensatz zu 2021. Für Ehepartner sind dann bis zu 19.968 Euro frei – 480 Euro mehr. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Ebenso können Steuerzahler jetzt höhere Beträge für den Unterhalt von Familienmitgliedern als „außergewöhnliche Belastungen“ abziehen, so „Chip“. Der maximale Betrag liegt bei dem Steuerfreibetrag für Ledige – ebenfalls 9.984 Euro – statt 9.744 Euro, wie noch 2021.
Kündigungsfrist wird kürzer
Im Frühjahr verkürzt sich dann die Kündigungsfrist für Laufzeitverträge. Bisher müssen diese drei Monate vor dem Ablaufen der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, muss das nur noch einen Monat vorher geschehen. Sollte die Kündigungsfrist verpasst werden, verlängert sie sich zunächst, kann jedoch mit der Frist von einem Monat wieder gekündigt werden. Und bei Online-Verträgen ändert sich ab dem 1. Juli etwas. Dann kannst du einfach über einen Button deine Kündigung anmelden. So geht das Ganze schneller und einfacher.
Mindestlohn steigt
Schon ab dem 1. Januar erhöht sich der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Arbeitsstunde. Und ab dem 1. Juli steigt er noch mal auf mindestens 10,45 Euro.
Bevölkerungszählung im neuen Jahr
2022 findet nach zehn Jahren wieder ein Zensus – eine Bevölkerungszählung – statt. Die soll Aufschluss darüber geben, wie viele Menschen in Deutschland leben, in welchen Verhältnissen sie wohnen und als was sie arbeiten. An den Ergebnissen sollen Bund und Länder ihre Entscheidungen ausrichten. Für die Zählung werden vor allem Daten aus den Verwaltungsregistern verwendet, es wird also kaum jemand direkt benachrichtigt. Seit 2011 gibt es in der EU alle zehn Jahre einen Zensus, der wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie auf 2022 verschoben.
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Hartz-IV-Satz erhöht
Ab Januar steigt der Betrag für Bezieher von Hartz IV. Für Alleinstehende sind dann 449 Euro monatlich drin, gerade einmal drei Euro mehr. Für Jugendliche ab 14 Jahren gibt es die gleiche Erhöhung, dann auf 376 Euro. Verheiratete und Verpartnerte bekommen 2022 404 Euro, ledige Erwachsene bis 25 Jahre 360 Euro. Für Kinder gibt es nur zwei Euro mehr, bis fünf Jahre 283 Euro und bis 13 Jahre 311 Euro.
Arbeitslosmeldung wird einfacher
Im neuen Jahr wird es auch möglich sein, sich online als Arbeitsloser registrieren zu lassen. Über das Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit geht das allerdings nur mit einem Personalausweis, der auch eine Online-Ausweisfunktion hat. Auch ein elektronischer Aufenthaltstitel, eine eID-Karte oder ein EU- oder EWR- Ausweis mit Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät für Ausweise kann dafür genutzt werden. Eine Meldung vor Ort ist weiterhin möglich.
Corona-Bonus verlängert
Noch bis zum 31. März können Arbeitgeber ihren Angestellten steuerfrei einen Corona-Bonus zahlen. Das geht bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, darin ist auch die eventuell bereits 2021 ausgezahlte Summe gemeint.
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Corona in Deutschland (Stand 21. Dezember):
- 7-Tage-Inzidenz: 306,4
- Corona-Todesfälle insgesamt: 108.814
- Corona-Patienten auf Intensivstationen: 4571
- Anteil vollständig Geimpfter: 70,3 Prozent
- Anteil der Booster-Geimpften: 31,5 Prozent
Quellen: RKI-Dashboard, DIVI-Intensivregister, Impfdashboard
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Führerschein umtauschen
Die sogenannte „Pappe“ wird im neuen Jahr als Führerschein nicht mehr anerkannt. Der muss gegen den EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Der hat dann auch ein Ablaufdatum und muss regelmäßig erneuert werden. Die Frist für den Umtausch ist allerdings gestaffelt. „Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss diesen zügig umtauschen“, zitiert „Chip“ den Auto Club Europa e. V. „Die Umtauschfrist läuft zum 19. Januar 2022 aus. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr länger Zeit.“ Wer die Frist nicht wahrt und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
Plastiktütenverbot
Das Verbot von leichten Plastiktragetaschen tritt 2022 endgültig in Kraft. Damit soll der Plastikmüll reduziert und somit auch die Umwelt geschützt werden. An den Supermarkt- und Discounter-Kassen dürfen die Plastiktüten dann nicht mehr verkauft werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In den Obst- und Gemüseabteilungen wird es jedoch weiterhin Plastiktüten geben. (mbo)
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