Was das nicht mal größer? Oder voller? Diese Frage hat sich sicherlich schon so manch einer gestellt, wenn er durch die Discounter- und Supermarktregale bei Aldi, Edeka und Co. gelaufen ist. Denn über die Jahre haben sich einige Verpackungen geändert.
Allerdings nicht nur in puncto Optik. Das zeigt jetzt ein Fall eines Aldi-Produkts, den sich Stiftung Warentest genauer angeschaut hat.
Aldi-Kunde nach Gewürz-Kauf irritiert
Als Falk Dietzel bei Aldi in Berlin unterwegs war, wanderte auch eine Packung „Le Gusto Kreuzkümmel“-Gewürz in seinen Einkaufswagen. Doch zuhause stutzte er. Denn so richtig voll war das Glas mit dem Gewürz nicht. Im Gegenteil. Als er das Gewürz auf den Kopf stellte, fiel ihm auf, dass gut ein Drittel offenbar nur Luft ist. Vorher hatte er das übrigens nicht gesehen – Aufkleber sei Dank.
+++Aldi-Kunde macht gefährliche Entdeckung und warnt andere: „Aufpassen!“+++
Der Aldi-Kunde beschloss, dass das ein Fall für Stiftung Warentest sein könnte – und schickte ihn kurzerhand ein. Und Stiftung Warentest wiederum nahm das Gewürzglas genau unter die Lupe – und holte natürlich auch Antwort von Aldi ein. Man nutze Standard-Gläser für die Gewürze – der Luftanteil jedoch variiere je nach Gewürz. Betrug am Kunden sei es jedoch nicht, schließlich könne man durch das Umdrehen des Glases erkennen, wie viel Inhalt wirklich drin sei.
Weniger Inhalt – für mehr Geld?
Allein sei Aldi mit diesem Verpackungsthema allerdings nicht, das macht auch Stiftung Warentest deutlich. Die dortige Liste wird immer wieder um Produkte ergänzt. Das Prinzip dabei ist simpel: Fällt Kunden etwas auf, können sie es einschicken und bei Stiftung Warentest nimmt man sich dem Fall dann an. So geschehen beispielsweise auch bei Kölln Schoko Hafer Müsli. Thomas Marczinkowski aus Münster wollte das Produkt kaufen, musste allerdings feststellen, dass er identisch viel Geld für weniger Inhalt zahlen sollte.
Demnach habe sich das Gewicht der Müsli-Verpackungen von 2000 Gramm auf 1700 Gramm reduziert – bei einem identischen Verkaufspreis. Doch was sagt der Hersteller dazu? Der erklärte auf Nachfrage von Stiftung Warentest, dass die Kosten für Rohkakao gestiegen seien – und man deshalb das Gewicht reduziere. Zwar sei auf der Vorderseite gut sichtbar „neue Größe“ lesbar, allerdings ändere das nichts an der Tatsache, dass man für weniger mehr zahlen muss.
Sind „Mogelpackungen“ verboten?
Ein Dilemma, das Kunden allerdings nicht nur bei Lebensmitteln erleben, sondern auch bei Beautyprodukten beispielsweise. Das musste zuletzt Kalle Döring aus Cremlingen erfahren. Er wollte „Brooklyn Soap Company Bartöl“ kaufe, ärgerte sich aber über die vermeintliche Mogelpackung. Denn die abgebildete Flasche auf der Verpackung sei größer als die, die drinsteckte. Die Erklärung des Herstellers: Innerhalb der Verpackung gebe es ein Podest – zum Schutz der Glasflasche.
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Wichtig: Verboten seien all diese Verpackungstricks übrigens nicht, wie Stiftung Warentest betont. Eine gesetzliche Richtlinie gebe es zumindest nicht, wie viel Luft maximal enthalten sein darf. Allerdings gebe es sehr wohl eine Verwaltungsrichtlinie, wie „t-online“ berichtet, und die besagt: Mehr als 30 Prozent Luft sollten es nicht sein.