Auch bei Aldi, Lidl und Co. gibt es seit diesem Jahr neuen Pfandregeln. Denn seit dem 1. Januar 2024 wird auch auf Milch- und Milchmischgetränke das Einwegpfand von 25 Cent erhoben. Vorausgesetzt, sie werden in Einwegflaschen aus Kunststoff mit mehr als 0,1 Liter Fassungsvermögen verkauft.
Das betrifft neben reiner Milch auch Kakao mit mehr als 50 Prozent Milchanteil sowie trinkbaren Joghurt und Kefir. Damit gilt die gesetzliche Pfandpflicht seit Anfang des Jahres für fast alle Getränke in Einwegflaschen und -dosen. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme bei der Rückgabe und der Pfanderstattung. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt deshalb die wichtigsten Regeln rund ums Einwegpfand.
Aldi, Lidl und Co.: Die wichtigsten Tipps bei der Pfandrückgabe
„Das verringert das Rätseln, für welche Verpackung denn nun Pfand fällig wird und für welche nicht und sollte auch dazu führen, dass weniger Flaschen und Dosen in der Umwelt landen. Allerdings sind Probleme bei der Rückgabe und der Pfanderstattung immer wieder ein Ärgernis bei Verbrauchern“, so Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.
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Kann ich überall Einwegverpackungen abgeben?
Ja, pfandpflichtige Flaschen und Dosen können in jeder Verkaufsstelle zurückgeben werden, die selbst Einweg-Verpackungen aus dem gleichen Material verkauft. Ausschlaggebend ist allein das Material und nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen. Händler müssen die leeren Verpackungen also zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden
gekauft worden sind.
Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter, beispielsweise für Kioske oder kleinere Tankstellen. Diese müssen ausschließlich Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.
Aldi, Lidl und Co.: Gibt es ein Verfallsdatum für Pfandbons?
Gibt es ein Verfallsdatum für Pfandbons?
Ja, rechtlich sind Pfandbons aus dem Rückgabeautomaten genau wie
Gutscheine drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem sie gedruckt wurden. Die Auszahlung der Pfandsumme ist auch nicht an einen Neukauf gebunden.
Das Recht, die Bons in einem anderen Geschäft einzulösen als dort, wo die Verpackungen in den Automaten gegeben wurden, haben Kunden allerdings nicht.
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Müssen „verbeulte“ Flaschen und Dosen angenommen werden?
Ja, die Rückgabe von pfandpflichtigen Verpackungen erfolgt meist an Automaten. Das funktioniert jedoch nur, wenn Dosen und Flaschen nicht zerdrückt und Pfandzeichen und Strichcode gut erkennbar sind.
Erkennt der Automat beispielsweise wegen Beschädigungen die pfandpflichtige Einwegverpackung nicht, muss das Personal diese manuell annehmen und das Pfand erstatten. Fehlen allerdings Pfandzeichen und EAN-Code, wird es schwierig, die Verpackung als pfandpflichtig zu identifizieren.