„Dubai-Schokolade“? Dieser Hype ist in den letzten Monaten regelrecht explodiert und hat das Internet förmlich in zwei Lager geteilt. Auf der einen Seite: die Schokoladen-Fans, die sich die zarten Pistazien-Stückchen und das mysteriöse „Dubai“-Label schmecken lassen. Auf der anderen Seite: die Kritiker, die schon seit Monaten den moralischen Finger heben.
Und jetzt? Hat das Landgericht Frankfurt dem Hype den Wind aus den Segeln genommen: Für Lidl ist jetzt eine knallharte Entscheidung gefallen.
Andreas Wilmers zieht vor Gericht – Aldi, Lidl & Co. auf der Anklagebank
Also, hier ist die Situation: Der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers hatte sich in den Ring geworfen und gegen Lidl und andere Einzelhändler geklagt. Sein Argument? Wer „Dubai“ auf die Verpackung schreibt, sollte auch die Schokolade direkt aus der glitzernden Wüstenmetropole bringen. Doch nun muss er mit einer (Pistazien)-süßen Entscheidung klarkommen, denn das Landgericht Frankfurt hat die Klage zurückgewiesen.
Warum? Die Richter erklärten, dass der Begriff „Dubai“ mittlerweile ein Gattungsbegriff geworden sei. Das bedeutet, dass Verbraucher nicht zwingend davon ausgehen, dass die Schokolade direkt aus den Emiraten stammt. Vielmehr hat sich „Dubai“ laut dem „Spiegel“ als Marketingbegriff etabliert.
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Weiter wird betont, dass die Verpackung der Lidl-Schokolade, die keine aufdringlichen Bilder von Wolkenkratzern oder Wüstenlandschaften zeigt, diese Argumentation stützt. Sogar der Zusatz „Qualitäts-Eigenmarke“ auf der Verpackung lässt eher vermuten, dass das Produkt aus einem ganz anderen Land kommt.
Doch das könnte noch nicht das Ende der Schokoladen-Debatte sein, denn die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig – Wilmers kann also noch Beschwerde einlegen.
Aldi, Lidl & Co.: Discounter wehrt sich
Während Lidl einen Sieg verbuchen kann, musste Aldi einen empfindlichen Rückschlag hinnehmen. Das Landgericht Köln hat nämlich den Verkauf von Aldis „Dubai-Schokolade“ vorerst untersagt. Doch der Discounter lässt sich nicht so schnell unterkriegen und legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein. So bestätige eine Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Aldi Süd das Urteil nicht einfach hinnehmen möchte.
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Hintergrund ist, dass das Kölner Gericht entschied, dass ein Produkt nur dann „Dubai-Schokolade“ oder mit ähnlichen Begriffen bezeichnet werden darf, wenn es tatsächlich aus Dubai stammt oder einen klaren geografischen Bezug zu der Stadt hat. Im Fall der Aldi-Schokolade ist das jedoch nicht der Fall, da die süßen Tafeln in der Türkei produziert wurden – was auch auf der Verpackung vermerkt war.
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Aber ob sich dieser Hype wirklich weiterhin halten kann, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Egal, ob „Dubai“ draufsteht oder nicht, die Schokolade hat sich definitiv einen Platz im Schoko-Olymp erkämpft. Dennoch bleibt die Frage: Ist das wirklich alles den Hype und vor allem das Geld wert, oder einfach nur die größte Marketing-Sensation?