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Aldi: Streit um Kaffee-Preis noch mal aufgebrüht – müssen Kunden bald mehr zahlen?

Tchibo will nach dem Streit um Aldi Süds billigen Kaffee in Berufung gehen. Womöglich könnten die Preise also doch noch steigen.

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Täglicher Kaffeekonsum hat seit langer Zeit einen schlechten Ruf – er soll Herzkreislauferkrankungen begünstigen, den Blutdruck steigern und übersäuernd wirken. Doch stimmt das überhaupt?

Im Dezember sorgte ein Rechtsstreit zwischen Aldi und Tchibo für Aufsehen. Der Kaffee-Riese hatte den Discounter wegen unverhältnismäßigen Dumpingpreisen angeklagt. Das Gericht gab dem Discounter jedoch Recht (>>hier mehr dazu). Nun will Tchibo daher in Berufung gehen.

Angesichts der ohnehin schon stark gestiegenen Kaffeepreise könnte das nun die Sorge um weitere Preissteigerungen in dem Segment befeuern. Müssen Aldi-Kunden jetzt doch mehr für die Bohne blechen?

Tchibo geht gegen Aldi Süd in Berufung

Der Preis für Kaffee steigt seit Jahren immer weiter an. Doch die Einzelhändler wollen die teils überhöhten Forderungen nicht zahlen. In der Folge stellen diese die Lieferung ein. Bei so manchen Supermarkt oder Discounter fehlen die Markensorten bereits in den Regalen (>>hier mehr). Auch Aldi musste zuletzt reagieren und seine Eigenmarkenprodukte im Preis anheben.


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Dennoch beschwert sich Konkurrent Tchibo weiterhin über die laut dem Unternehmen zu niedrigen Kaffeepreise beim Discounter. Trotz der bereits vom Landgericht Düsseldorf abgewiesenen Klage geht die Hamburger Kaffeerösterei nun in Berufung. „„Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung“, so ein Sprecher.

Aldi bald erneut vor Gericht?

Der Vorwurf von Tchibo: Aldi Süd verstoße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, in dem das Unternehmen seit 2023 regelmäßig den Kaffee seiner Eigenmarke „Barissimo“ unter Herstellungskosten anbiete. Das wollte das Hamburger Unternehmen verbieten. Das Gericht lehnte die Anklage allerdings als unbegründet ab. Es läge keine Gefahr für den Wettbewerb vor und keine Absicht, Tchibo oder andere Kaffeehersteller vom Markt zu verdrängen.


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Für die Berufung wäre nun ein anderes Gericht und zwar das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Sollte das anders entscheiden als das Landgericht, könnte es sein, dass der Discounter seine Preise anheben muss. Das wäre für die Kunden natürlich fatal.