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Aldi: Bittere Gewissheit! Kunden sollten jetzt im Prospekt ganz genau hinsehen

Jetzt herrscht bittere Gewissheit bei Aldi! In den Prospekten des Discounters wird sich bei Rabatten jetzt einiges ändern.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Aldi: So wurde aus einem kleinen Laden ein Discounter-Riese

Mit knapp 12.000 Filialen weltweit gehören Aldi Süd und Aldi Nord zu den erfolgreichsten Discountern. In diesem Video zeigen wir, wie Aldi zum Discounter-Riese wurde.

Jetzt ist offiziell! Aldi musste eine heftige Schlappe vor Gericht einstecken – und das hat auch Auswirkungen auf die Preise, die Kunden beim Lebensmitteleinkauf an der Kasse bezahlen müssen.

Und es geht um keine Kleinigkeit. Tatsächlich landete die Klage gegen Aldi Süd am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof! Und dessen Urteil sorgte beim Discounter nun für bittere Gewissheit.

Aldi: Paukenschlag vor Gericht

Der Grund für den ganzen Ärger? Kunden-Frust bei Aldi wegen Rabatten, die im Prospekt beworben wurden. Denn eigentlich gibt es seit 2022 eine strenge Regelung, wie diverse Preisnachlasse gegenüber Kunden kommuniziert werden sollen. Doch im ein oder anderen Prospekt von Aldi Süd hat sich der Discounter nicht an diese Vorgaben gehalten.

Wenn ein Produkt zu einem vergünstigten Preis angeboten wird, muss als Ursprungspreis – mit dem der Rabatt verglichen wird – der günstigste Preis angegeben werden, zu dem das Produkt in den letzten 30 Tagen verkauft wurde. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Produkt kurzzeitig teurer angeboten wird, um die Rückkehr zum Normalpreis dann als Rabatt zu verkaufen. Doch genau diese dreiste Taktik hatte Aldi Süd wohl mehrfach angewendet.

Zugegeben – im Kleingedruckten wurde auf den „tatsächlichen“ Rabatt im Vergleich zum 30-Tages-Tiefstpreis hingewiesen. Nicht aber dominant in der Werbung. Aldi verteidigte sich: Die 30-Tage-Info sei nur im Handel selbst verpflichtend, nicht bei der Werbung. Doch diese Auslegung ist nun endgültig Geschichte.

Aldi-Kunden haben nun Gewissheit

Die Klagen von Kunden begannen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wanderten vor das Landgericht Düsseldorf – und endeten schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof. Und der entschied in diesem Fall zu Gunsten der Kunden.


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Auch im Rahmen einer Werbeaussage muss Aldi Süd – so wie jeder andere Händler auch – künftig in seinen Prospekten den Rabatt im Verhältnis zu dem billigsten Preis angeben, zu dem das Produkt in den letzten 30 Tagen verkauft wurde. Damit sollen „gefälschte Preissenkungen“, wie sie oben beschrieben wurden, verhindert werden.

Eine kleine Revolution im Lebensmittelhandel – und Aldi-Kunden werden beim Blättern durch den Wochenprospekt sicher merken, dass die Rabatte künftig etwas anders aussehen.