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Amazon knallhart: Gutscheine plötzlich nicht mehr gültig! Kunden haben keine Wahl

Amazon ändert die Zahlung mit Gutscheinkarten und stellt Kunden damit vor vollendete Tatsachen. Das müssen sie jetzt wissen.

Amazon ändert die Regeln für Gutscheinkarten.
© imago images/HJS

Amazon Prime: Die Erfolge des Streaming-Riesen

Der Video-Streaming-Dienst von Amazon startete am 26.02.2014 in Deutschland. Für Amazon-Prime-Kunden bietet er ein abwechslungsreiches Unterhaltungsangebot.

Seit Jahren ist Amazon die erste Adresse für viele Menschen, wenn sie ein Produkt schnell und unkompliziert im Internet bestellen möchten. Der Onlinehändler ist längst ein ernster Konkurrent für Einzelhändler aller Kategorien.

Doch die Bezahlung auf Amazon wird in Zukunft für Kunden um einiges komplizierter – zumindest, wenn sie mit einem Gutschein bezahlen möchten. Je nachdem, um was für ein Produkt von welchem Anbieter es sich handelt, müssen sich Kunden nämlich einer neuen Regel beugen.

Amazon-Gutscheine nur noch eingeschränkt nutzbar

Einen Amazon-Gutschein kann man doch immer gebrauchen, denken sich viele Menschen auf der Suche nach einem Last-Minute-Geschenk. Die Guthabenkarten gibt es quasi an jeder Ecke zu kaufen und konnten für jedes Produkt auf Amazon eingelöst werden – bis jetzt.

Wie „t3n“ berichtet, schiebt Amazon der Nutzung der Geschenkkarten einen heftigen Riegel vor. Während die Gutscheine grundsätzlich auch bei Drittanbietern, die ihre Waren über Amazon vertreiben, eingelöst werden konnten, erhalten Kunden ab sofort eine Fehlermeldung, wenn sie diese Praxis wählen. „Dein Geschenkkartenguthaben kann für diese Bestellung nicht verwendet werden“, heißt es eindeutig. Doch was ist der Grund für diese Änderung?

Amazon reagiert auf mögliche EU-Maßnahme

Hintergrund der neuen Gutschein-Regel sind die Pläne der Europäischen Union (EU) zur Geldwäschebekämpfung. Dafür sollen die Maßstäbe für bestimmte Transaktionen – wie das Bezahlen per Gutscheinkarte – verschärft werden. Käufer müssten dann bei jeder Aktion personenbezogene Daten wie der vollständige Name, die Meldeadresse, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit angeben.


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Aber: Die EU befindet sich laut „t3n“ bezüglich dieser Zahlungsdiensterichtlinie noch in der Findungsphase, eine allgemein geltende Regelung wird frühestens 2025 erwartet. Amazon scheint sich mit der neuen Gutschein-Regel demnach besonders früh auf ein solches Gesetz einstellen zu wollen.

Willst du deinen Amazon-Gutschein aber trotzdem unbedingt bei einem Drittanbieter auf dem Marketplace nutzen, gibt es nur eine Lösung: Du musst deine persönlichen Daten angeben, im Einzelfall sogar per Identitätsnachweis wie dem Personalausweis.