Wer im Winter bei Minusgraden mit dem Auto fahren will, muss sich darauf vorbereiten, in einen eiskalten Wagen zu steigen. Denn bis das Fahrzeug aufgeheizt ist, können schon mal ein paar Minuten vergehen. Bis dahin muss man es erst einmal aushalten.
Doch zum Glück gibt es ja die Heizung, je nach Auto sogar eine Sitzheizung. Doch hättest du gewusst, dass du diese gar nicht immer einschalten darfst? Es gibt tatsächlich ein festes Heizungsverbot. Wer dem zuwiderhandelt, muss eine ordentliche Strafe zahlen.
Heizungsverbot im Auto – ausgerechnet im Winter
In Deutschland gilt – auch während der kalten Jahreszeit – ein partielles Heizungsverbot im Auto. Wer sich nicht daran hält, muss ein Bußgeld zahlen. Allerdings hat das in erster Linie nicht direkt mit der Autoheizung zu tun, es geht vor allem um den Motor. Wer den unnötig laufen lässt, muss eine Strafe in Kauf nehmen.
Auch interessant: Erneute Führerschein-Prüfung für Rentner könnte kommen – deutsche Autofahrer toben bei dem Gedanken daran
Nach Paragrafen 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO), Absatz 1 gilt: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“
+++ Verkehr: Diese Fahrzeuge dürfen nicht weiterfahren – bei Verstoß droht Bußgeld +++
Da aber Heizungen im Auto oft nur mit eingeschaltetem Motor funktionieren, kommt dies einem Heizungsverbot gleich. Wer nur aus Bequemlichkeit den Motor laufen lässt, um nicht zu frieren, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss laut Bußgeldkatalog 80 Euro Strafe zahlen.
Motorlaufen lassen – in diesen Situationen ist es verboten
Unter den Paragraph 30 fällt zum Beispiel auch das Vorwärmen des Autos vor dem Losfahren, genauso das Parken oder Stehen im Stau mit laufendem Motor. Selbst auf deinem eigenen Grundstück darfst du damit nicht übertreiben. Wer im Winter etwa die Scheiben freikratzt, sollte währenddessen den Motor abgeschaltet lassen. Wenn der Verstoß gegen die StVO allerdings auf deinem Privatgrundstück passiert, kommt sogar das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) zum Tragen.
Ausnahmen gelten zum Beispiel für Standheizungen, die ohne eingeschalteten Motor laufen können. Und auch, wenn es draußen so kalt wäre, dass ein Aufenthalt im Auto ohne laufenden Motor gefährlich werden könnte. Taxifahrer müssen bei frostigen Temperaturen auch nicht ohne Heizung in ihrem Wagen warten.
Mehr Themen:
Doch sollten sich Autofahrer eines vor Augen führen: Das unnötige Laufenlassen des Motors kostet nicht nur Strafe und Sprit und schädigt die Umwelt, es kann auch unter anderem dem Motor selbst schaden. In der Kälte funktioniert die Schmierung schlechter und das Benzin verbrennt im Leerlauf nicht vollständig. Auch Katalysator und Nockenwelle können dadurch Schaden nehmen.