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Bahnstreik oder nicht? Reisende klammern sich an diesen letzten Strohhalm

Bevor der Bahnstreik beginnt, könnte ein Gericht in letzter Minute die Notbremse ziehen. Hier alle Infos für zitternde Pendler und Reisende.

Bahnstreik
© IMAGO/Christian Ohde

Streiks, Tarifverhandlungen, Schlichtung & Co. – so funktionieren Tarifverträge

Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen. Durch ihn muss nicht jeder Arbeitnehmer einen eigenen Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber verhandeln. In den Tarifverträgen werden unter anderem Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubstage festgelegt.

Jetzt geht es um alles! Hunderttausende Pendler und Reisende fürchten den längsten Bahnstreik seit Monaten. Doch kommt es dazu? Oder wird der Bahnstreik wortwörtlich in letzter Minute noch gekippt?

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Alle Blicke sind am Dienstag (9. Januar) gespannt nach Hessen gerichtet. Dort entscheidet sich, ob Deutschland ein tagelanges Bahn-Chaos bevorsteht – oder ob es auch am Mittwoch, Donnerstag und Freitag bei den üblichen kleinen Alltagsdramen bleibt, die jeder Bahn-Kunde kennt.

Bahnstreik-Entscheidung nach 17 Uhr

Das Landesarbeitsgericht Hessen kommt kurz vor dem geplanten Streik der Lokführergewerkschaft GDL in zweiter Instanz zusammen, um einen Eilantrag der Deutschen Bahn zu prüfen. Die Berufungsverhandlung soll am Dienstagnachmittag um 17 Uhr beginnen, während der Bahnstreik im Güterverkehr wie geplant um 18 Uhr starten soll. Der Personenverkehr steht ab Mittwochmorgen (10. Januar) um 2 Uhr auf dem Streikplan.

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Die erste Runde vor dem Arbeitsgericht Frankfurt endete am Montagabend mit einer Abweisung des Eilantrags der Deutschen Bahn gegen den Streik. Doch die Bahn lässt nicht locker und geht in Berufung. Der Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, Florian Weh, äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) so dazu: „Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern.“

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Die GDL plant, den Zugverkehr bundesweit bis Freitagnachmittag lahmzulegen, um ihre Forderungen im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und anderen Transportunternehmen zu unterstreichen. Es geht vor allem um eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich.

97 Prozent der GDL-Mitglieder für Bahnstreik

Nach einem Warnstreik im November leitete die GDL eine Urabstimmung über schärfere Arbeitskampfmaßnahmen ein. Das Ergebnis, verkündet kurz vor Weihnachten nach einem weiteren Warnstreik, zeigte eine 97-prozentige Zustimmung der GDL-Mitglieder für unbefristete Streiks.

Doch kommt es tatsächlich dazu? Den Reisenden und Pendlern bleibt nur ein einziger, letzter Strohhalm, an den sie sich noch klammern können. Die Situation liegt jetzt in den Händen des Landesarbeitsgerichts Hessen, das über die Legitimität des Streiks entscheidet. Die Uhr tickt, da der Güterverkehr um 18 Uhr in den Streik starten soll, gefolgt vom Personenverkehr ab Mittwochfrüh um 2 Uhr. Die Entscheidung des Gerichts über den Bahnstreik könnte erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr und die Reisepläne von Hunderttausenden Menschen haben.


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Die GDL bleibt bei ihrer Position und argumentiert, dass der Streik notwendig sei, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und die Forderungen der Gewerkschaft durchzusetzen. Die Deutsche Bahn hingegen sieht den Streik als unberechtigt an und setzt alles daran, ihn zu verhindern, um negative Auswirkungen auf die Kunden zu minimieren. Es bleibt abzuwarten, wie das Landesarbeitsgericht Hessen in zweiter Instanz über den Eilantrag entscheiden wird.
(mit dpa)