München. Für viele Personalchefs spielt bei der Auswahl eines neuen Mitarbeiters dessen derzeitige Tätigkeit eine wichtige Rolle. In ihrem Lebenslauf sollten Bewerber daher unbedingt den Namen ihres aktuellen Arbeitgebers angeben.
In ihrem Lebenslauf sollten Bewerber daher unbedingt den Namen ihres aktuellen Arbeitgebers angeben. Selbst dann, wenn dieser nichts von der Jobsuche wissen soll. «Es kann natürlich passieren, dass ein Personalchef bei der jetzigen Firma anruft, sehr wahrscheinlich ist das aber nicht», sagt Christine Öttl, Coach und berufliche Trainerin in München. Viel häufiger komme es hingegen vor, dass man wegen fehlender Angaben beim Bewerbungsprozess aussortiert werde.
Auch bei einem Vorstellungsgespräch sollten Bewerber auf Fragen zur derzeitigen Firma gefasst sein. «Viele Personalchefs möchten zum Beispiel wissen, warum man sein jetziges Unternehmen verlassen möchte», berichtet Öttl. Darauf könne man etwa antworten, dass man dort für sich keine Entwicklungsmöglichkeiten sehe und daher eine neue berufliche Herausforderung suche.
Wenn man sich wegbewirbt, weil man in seiner jetzigen Stellung Probleme hat, sollte man dies nicht unterschlagen. «Erfahrene Personalchefs merken das ohnehin von sich aus und bohren dann nach», sagt die Autorin des Buches «300 Fragen zur Bewerbung». Insofern sei es besser, wenn Bewerber Konflikte im jetzigen Job kurz andeuten und dann auf ein anderes Thema überleiten. Sie könnten etwa berichten, was sie an dem Job reizt, für den sie sich bewerben. (ddp)