Nicht nur Verkehrsschilder gilt es im Straßenverkehr mit Obacht zu betrachten. Auch so manchem Lichtelement will Aufmerksamkeit geschenkt werden. Denn sonst kann ein Bußgeld drohen – und davor sind sogar Fußgänger nicht gefeit.
Denn eine wichtige Regel wird von Passanten immer wieder missachtet beziehungsweise ist vielen wohl gar nicht bekannt. Doch auch du solltest sie besser kennen, sonst kannst auch du ein Bußgeld kassieren.
Bußgeld: 5-Meter-Regel kann Leben retten
An roten Ampeln stehen bleiben? Diese Pflicht wird uns schon in Kindertagen eingebläut. Wer trotz rotem Licht die Straße überquert, riskiert ein Bußgeld. Fußgänger versuchen diese Regel aber immer wieder zu umgehen und glauben, einen wasserfesten Trick parat zu haben.
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Denn immer wieder queren sie die Straße einige Meter von der Ampel entfernt. Laut „Auto Club Europa (ACE)“ ist aber auch das verboten. Denn hier greift die 5-Meter-Regel. Diese besagt, dass Passanten die Straße nicht einfach fünf Meter von der Ampel entfernt kreuzen dürfen. Denn wer erwischt wird, riskiert auch dabei ein Bußgeld.
DAS kostet dich der Verstoß
Tatsächlich wird auch dieser Querungsversuch als Rotlichverstoß gewertet und zieht ein Bußgeld von fünf Euro nach sich. Kommt es dann infolge noch zu einem Unfall, steigt die Strafgebühr direkt auf zehn Euro an.
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Die 5-Meter-Regel ist in der Straßenverkehrsordnung unter Paragraf 25 festgelegt. Dieser schreibt vor, dass Fußgänger die Fahrbahn entweder an Kreuzungen, Ampeln oder markierten Übergängen queren sollen. Diese Regel dient aber nicht dazu, Fußgänger zu ärgern. Sie sollen auch ihr eigenes und das Unfallrisiko weiterer Verkehrsteilnehmer minimieren.
Doch nicht nur die 5-Meter-Regel ist vielen Verkehrsteilnehmern unbekannt. Auch hat wohl kaum einer auf dem Schirm, wie viel Abstand du zu geparkten Autos einhalten sollst. Das zeigt jetzt ein Gerichtsurteil aus dem Saarland. Mehr dazu liest du hier >>>.