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Bußgeld: Radler kassiert Knöllchen an Fußgängerampel – „Widersprich dem Strafzettel“

Ein Radfahrer kassiert ein Knöllchen und bleibt völlig verblüfft zurück. Muss man in Deutschland hierfür ein Bußgeld zahlen?

(Symbolbild). Ein Fahrradfahrer fährt über eine Kreuzung und kassiert dafür ein Bußgeld.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Wo viele Menschen im Straßenverkehr unterwegs sind, kann es immer wieder zu brenzligen Situationen zu kommen. Darum gilt es klare Regeln zu beachten – zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer diese Regeln nicht befolgt und dabei erwischt wird, kassiert unter anderem ein Bußgeld.

Ein solches Bußgeld musste auch ein Radfahrer zahlen. Und dabei hatte er seiner Meinung nach alles richtig gemacht. Was war hier geschehen?

Radler versteht die Welt nicht mehr

Ein Radfahrer ist auf einem Fahrradweg unterwegs und will eine Straßenkreuzung überqueren. Die Ampel zeigt grün und doch kassiert der Mann einen Strafzettel – er soll nun ein Bußgeld bezahlen. Aber warum?


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Wie der Mann in einem Post auf der Social-Media-Plattform „reddit“ mitteilt, habe man ihn für diese Aktion mit einem Bußgeld belegt, weil die Fußgängerampel im Moment seines Überquerens der Kreuzung rot angezeigt habe. Das sei laut seinen Aussagen der Grund dafür gewesen sein, den Strafzettel und das damit einhergehende Bußgeld kassiert zu haben.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Reddit der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

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Nun sucht er bei den anderen Nutzern der Seite Rat. „Ich dachte immer, die Ampeln, die nur ein Fußgänger-Piktogramm haben, zählen nicht für Fahrradfahrer. Stimmt das etwa nicht?“ In den Kommentaren unter dem Post stellen sich die anderen User klar auf seine Seite.

Bußgeld für Fahren über grüne Ampel?

„Meines Erachtens zu Unrecht. Die Streuscheibe zeigt nur Fußgänger. Damit gilt für Dich die Ampel an der Straße“, schreibt ein Reddit-Nutzer. Ein andere empfiehlt dem Radfahrer: „Wiedersprich dem Strafzettel.“


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Aus der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) geht hervor: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“ Nachdem die Ampel grün gewesen sein soll, sollte ein Bußgeld hier nicht angebracht sein. Ob die Ampel aber wirklich grün war, kann nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden.