Es war nur eine kleine Unaufmerksamkeit, und dann ist es schon vorbei. Was Fahrschülern den Führerschein kosten kann, passiert Autofahrern im Verkehr häufig. Jedoch sollte man auf die kleinen Fehler achten, denn wenn man erwischt wird, winkt sogar ein Bußgeld.
Im Verkehr vergisst man oft beim Spurwechsel oder beim Abbiegen den Blinker zu benutzen. In der Fahrprüfung wird die Prüfung wegen solcher kleinen Fehler sofort abgebrochen, aber im alltäglichen Verkehr wird der Blinker oft schnell vergessen.
Verkehr: Nicht-Blinker tragen bei einem Unfall die Hauptschuld
Jedoch sollte man besser den Blinker verwenden, wenn man ein Bußgeld vermeiden möchte. Durch diesen können andere Autofahrer nämlich erkennen, was man vorhat, und unnötige Unfälle können vermieden werden, wie „Chip“ berichtet.
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Wenn jedoch ein Unfall entsteht und der Autofahrer den Blinker nicht betätigt hat, kann es sogar passieren, dass dieser wegen eines kleinen Fehlers die Hauptschuld an dem Unfall trägt. Aber auch ohne Unfall muss man, wenn man dabei erwischt wird, den Blinker zu betätigen, ein Bußgeld von 10 Euro zahlen.
Das ist jedoch nicht der einzige Fehler, den Fahrschüler zwar besser beachten, aber Autofahrer in der Praxis oft vergessen. So passiert es im Verkehr oft, dass Stopp-Schild nur sehr halbherzig beachtet werden. Statt vor diesen tatsächlich stehenzubleiben, erlebt man im Verkehr immer wieder, dass Autofahrer nur etwas langsamer fahren.
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Bußgeld droht wenn man nicht am Stoppschild anhält
Was bei der Fahrprüfung selbstverständlich ist, sollte man jedoch auch besser im Verkehr beachten. Auch wenn die Straße scheinbar frei erscheint, muss man trotzdem am Stopp-Schild anhalten. Wenn man nämlich beim Durchfahren erwischt wird, droht ein Bußgeld von 10 Euro, wie „Chip“ berichtet.
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Aber auch beim Parken sollten Autofahrer aufpassen, denn auch wenn der Parkscheinautomat defekt ist, darf man trotzdem nicht die Höchstparkdauer überschreiten. Wenn man tatsächlich keinen Parkschein ziehen kann, muss man die Parkscheibe verwenden. Falls man die Höchstparkdauer überschreitet, droht sonst ein Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro.