Keine Gnade für einen Autofahrer aus der Schweiz. Der BMW-Fahrer ist im März 2024 auf der Autobahn A1 mit zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Auto geblitzt worden.
Dafür kassierte der Schweizer ein Bußgeld-Bescheid in Höhe von 98.500 Franken (umgerechnet rund 104.500 Euro)! Eine Klage gegen das immense Bußgeld wurde nun vor dem Schweizer Bundesgericht abgelehnt, berichtet unter anderem der „Allgemeine Deutsche Automobil-Club“ (ADAC). Doch wie kam es überhaupt zu der heftigen Strafe?
Bußgeld-Wahnsinn in der Schweiz
Einen halben Tachowert Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hätte der BMW-Fahrer einhalten müssen. Doch stattdessen hatte er weniger als ein Sechstel vom Tacho zum vorderen Auto. Und beim gebotenen Abstand zwischen zwei Fahrzeugen verstehen die Schweizer keinen Spaß.
++ Strafe trotz Parkscheibe! Diesen Fehler machen Autofahrer immer wieder ++
Das satte Bußgeld hängt dabei mit dem Einkommen des Verkehrssünders zusammen. Denn es handelt sich um einen Millionär, der pro Jahr siebenstellig verdient. Die Schweiz hat einkommensabhängige Strafen eingeführt, damit sie auch bei reichen Menschen eine abschreckende Wirkung haben. Das Bußgeld ist also kein Einzelfall.
++ Bußgeld droht beim Altpapier – Bürger machen bei der Entsorgung ständig diesen Fehler ++
Bußgelder auch für Deutsche
So hatte im Jahr 2010 ein Mann eine Geldbuße in Höhe von 290.000 Franken (rund 308.000 Euro) kassiert. 2023 wurde ein Finne zu einer Strafe von 121.000 Euro verurteilt, weil er mit 82 km/h in einer 50er-Zone geblitzt worden war. Und auch die Verkehrsverstöße Deutscher in der Schweiz können laut ADAC geahndet werden.
Denn seit dem 1. Mai 2024 können auf Grundlage eines Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz Bußgelder beidseits ab 70 Euro beziehungsweise 80 Franken eingetrieben werden. Einkommensabhängige Sanktionen werden bei Deutschen allerdings auf den Höchstbetrag für vergleichbare Verkehrsverstöße in Deutschland gedeckelt.
Mehr Themen:
Und auch in dem aktuellen Fall könnte der BMW-Fahrer um das Mega-Bußgeld herumkommen. Denn die Geldstrafe wurde mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verhängt. Sie wird also nur fällig, wenn der Millionär in dieser Zeit kein vergleichbares Verkehrsdelikt begeht. Sollte er sich zusammenreißen, kann er also eine ordentliche Stange Geld sparen.