Autofahren kann teuer werden – besonders dann, wenn Blitzer zuschlagen, Parkverbote ignoriert oder andere Verkehrsregeln missachtet werden. Der Bußgeldkatalog ist lang, und viele Autofahrer kennen das unangenehme Gefühl, wenn ein Strafzettel ins Haus flattert.
Doch was passiert eigentlich, wenn man gar nicht mit dem eigenen Auto unterwegs war?
Autofahrer sollten aufhorchen!
Viele denken: Wer kein eigenes Fahrzeug besitzt, kann auch keine Punkte kassieren oder muss Bußgelder zahlen. Doch das ist ein Irrtum! Denn auch wer mit dem Wagen von Freunden oder Familie fährt, kann zur Verantwortung gezogen werden – und manchmal sogar der Halter, wie die „HNA“ informiert.
Grundsätzlich gilt: Verstöße werden nur gegen die Person verhängt, die tatsächlich am Steuer saß. Doch wenn Fahrer und Halter nicht identisch sind, beginnt die Suche nach dem Schuldigen. Die Behörden greifen dann auf Passbilder, Internetrecherchen oder Anfragen beim Einwohnermeldeamt zurück, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.
Lässt sich der jedoch nicht ermitteln, kann das böse enden – und zwar für den Fahrzeughalter! In solchen Fällen droht eine Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs. Und wer das ignoriert, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Doch damit nicht genug!
Autofahrer: HIER droht das fette Bußgeld
Besonders brenzlig wird es nämlich auch, wenn ein Unfall passiert und kein Versicherungsschutz besteht. In diesem Fall haftet der Fahrer für den Schaden – aber auch der Halter kann belangt werden, falls er das Fahren ohne Haftpflichtversicherung erlaubt hat.
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Die Konsequenzen? Hohe Geldstrafen, der Entzug des Fahrzeugs oder sogar Freiheitsstrafen.
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Fazit: Egal, ob eigener Wagen oder geliehenes Auto – bei Verkehrsverstößen gibt es kein Versteckspiel! Wer unterwegs Mist baut, muss zahlen – und manchmal auch derjenige, der den Wagen überhaupt erst herausgegeben hat.