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Bußgeld bis 250.000 Euro – wegen Kinderlärm! Bonner Urteil entfacht großes Aufsehen

Eltern aufgepasst! Hier könnte es nun ein XXL-Bußgeld hageln, denn ein Urteil hat nun entschieden. Musst auch du bald zahlen?

Kinderlärm: Bußgeld
© IMAGO/Zoonar

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„Gebt den Kindern das Kommando. Sie berechnen nicht, was sie tun“, sang Herbert Grönemeyer (68) einst in einem seiner bekannten Lieder. Der Familienvater weiß natürlich genau, wovon er spricht: von purer Anarchie, kuriosen Ideen und natürlich von viel Krach!

Doch genau dieser Krach führte zu einem Problem mit den Nachbarn – und der Ärger nahm nun eine ernste Wendung: Ein Rechtsstreit entbrannte, und ein Gericht musste entscheiden. Könnte jetzt ein XXL-Bußgeld für die Eltern drohen?

Bußgeld wegen Kinderlärm? Nachbar zieht vor Gericht

Der Streit begann in einem Mehrfamilienhaus in Bonn-Bad Godesberg (NRW), wo eine Familie mit ihren zwei Töchtern, drei und sieben Jahre alt, lebte. Laut der Familie war die jüngere Tochter ein „Schreikind“. Doch nicht nur die Schreierei sorgte für Ärger bei einem empörten Nachbarn, sondern auch Dinge, die auf den ersten Blick eher harmlos erscheinen.

So beschwerte er sich laut dem „WDR“ über das Klicken von Lichtschaltern, Türknallen und lautes Herumlaufen. Der Nachbar soll sogar ein Lärmprotokoll angefertigt und Zeugen benannt haben, die seinen Ärger bestätigen.

++ Bußgeld droht beim Altpapier – Bürger machen bei der Entsorgung ständig diesen Fehler ++

Irgendwann jedoch war dem Nachbarn der Lärm zu viel – und er schaltete einen Anwalt ein, der ein Schiedsverfahren einleitete. Doch auch nach diesem Versuch, sich zu einigen, war der Streit noch nicht gelöst. Der Anwalt reichte schließlich eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht Bonn ein.

Das Gericht zeigte zunächst etwas Verständnis und sprach von einer „gesteigerten Duldungspflicht in Bezug auf Kinderlärm“. Doch der Lärm müsse im sozialverträglichen Rahmen bleiben. In Deutschland gibt es nämlich gesetzliche Ruhezeiten: von 22 bis 6 Uhr nachts sowie tagsüber an Sonn- und Feiertagen. Doch in diesem Fall überschritt der Lärm diese Grenzen.

Bußgeld bis 250.000 Euro: Kläger muss zahlen

In seinem Urteil entschied der Amtsrichter, dass die Eltern den störenden Lärm während der Ruhezeiten zwischen 12 und 15 Uhr, sowie 22 und 7 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen unterbinden müssen. Sollte das nicht passieren, könnte ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden!

Die Familie war besorgt und versuchte, sich an das Urteil zu halten, um ein Bußgeld zu vermeiden. Doch sie entschied sich, in Berufung zu gehen – und hatte Erfolg! Der Fall ging zugunsten der Familie aus, und der Kläger musste die Gerichtskosten übernehmen.


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Inzwischen wohnt die Familie nicht mehr in dem Mehrfamilienhaus. Sie hat sich ein Haus in der Nähe von Bonn gesucht – und dort können die Kinder auch toben und spielen, wie sie wollen. Schließlich gibt es keine Nachbarn im Haus.