Morgens nur die Tür öffnen und direkt in die Natur schauen – was für eine traumhafte Vorstellung. Mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen ist das kein Problem. Das Letzte woran man in seinem wohlverdienten Urlaub nun denken möchte, ist ein dickes Bußgeld.
Doch genau das könnte Campern jetzt drohen. Denn eine neue Knallhart-Regel kommt!
Bußgeld: Neue Knallhart-Regel für Camper
Gerade als Camping-Urlauber hast du es ja selbst in der Hand, wie abgeschieden du deine Ferien verbringen möchtest. Trotzdem müssen sich auch Camper an gewisse Regeln halten und können in ihrem Fahrzeug nicht machen, was sie wollen. Darauf bezieht sich auch eine Pflicht. Es geht dabei um die regelmäßige Überprüfung der verbauten Flüssiggasanlagen im Campingmobil. Bisher wurde das Ganze nur empfohlen, bald ist es laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verpflichtend, wie „Ruhr 24“ berichtet.
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Die Überprüfung der Gasanlage ist ab dem 19. Juni 2025 Pflicht und muss nach der Erstuntersuchung alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Die Kosten sollen um die 30 bis 90 Euro betragen.
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Es kann sogar zur Explosion kommen
Jeder Camper sollte diese neue Verpflichtung ernst nehmen, denn es droht nicht nur ein sattes Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro. Bei nicht Erfüllung droht auch Gefahr, denn das Flüssiggas, das in Wohnwagen und Wohnmobilen zum Heizen, Kochen und Kühlen benutzt wird, kann im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen.
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Nämlich dann, wenn die Anlage einen Defekt aufweist. So könnte unbemerkt Gas austreten und zu einer Explosion oder einem Brand führen. Also gar keine schlechte Idee, die Überprüfung zur Pflicht zu machen.
Und es gibt noch mehr Bußgeld-Fallen, in die man als Camper tappen kann. So wie diese hier.