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Bußgeld-Hammer für Autofahrer – große Änderung kommt ihnen teuer zu stehen

In Zukunft soll es neue Regeln geben, die insbesondere Autofahrer treffen werden, denn wer gegen diese verstößt, erhält ein heftiges Bußgeld.

© IMAGO/Wolfilser

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Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Autofahrer, die oft im Ausland unterwegs sind, sollten sich besser vorbereiten, denn die EU plant momentan eine große Änderung. Momentan bleiben bestimmte Verkehrsverstöße im Ausland oft unbestraft, aber ab 2027 ändert sich das und Verkehrssündern droht ein heftiges Bußgeld. In Zukunft sollen nämlich mehr Verkehrsvergehen, auch außerhalb der Grenzen des eigenen Landes, gefahndet werden.

Die EU-Staaten kooperieren bereits in der Bestrafung von Verkehrssünden, jedoch nur bei acht Delikten. Unter anderem wird man momentan, auch außerhalb der eignen Landesgrenze, für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer oder auch das Verwenden des Smartphones beim Fahren bestraft und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Bußgeld: Richtline wird auf 18 Verkehrsdelikte erweitert

Auch muss man jetzt schon mit einem Bußgeld rechnen, wenn man im Ausland beim Fahren den Sicherheitsgurt vergisst oder einen Fahrstreifen, wie zum Beispiel eine Busspur, unbefugt befährt. Motorradfahrer werden auch außerhalb der eigenen Landesgrenze bestraft, wenn sie keinen Helm tragen.

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Neben den acht bereits bestehenden Delikten bleiben jedoch viele Verstöße, die im europäischen Ausland passieren, unbestraft. Die EU-Kommission berichtet, dass sogar 40 Prozent der Verstöße, die im Ausland passieren, ungeahndet bleiben. Das will man jetzt ändern und ab 2027 wird die sogenannte „Crossborder Enforcement“-Richtlinie von acht auf 18 Verstöße erweitert. Das soll es Verkehrssündern schwerer machen, das Bußgeld zu vermeiden.

Diese zehn Verkehrsverstöße sollen in Zukunft auch außerhalb des eigenen Landes mit einem Bußgeld bestraft werden:

  • Missachten der Rettungsgassenpflicht
  • Zu dichtes Auffahren
  • Gefährliche Überholmanöver
  • Gefährliches Parken oder Stehenbleiben
  • Überfahren von durchgezogenen Linien
  • Fahren entgegen der vorgeschriebenen Richtung
  • Fahren mit überladenem Fahrzeug
  • Missachtung von Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge
  • Fahrerflucht
  • Missachtung der Regeln an Bahnübergängen

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Fahrverbot soll in allen EU-Staaten gelten

Neben den neuen Verkehrsdelikten, die ein Bußgeld zu Folge haben, plant die EU jedoch auch einen digitalen Führerschein einzuführen. Dadurch soll ein Fahrverbot zum ersten Mal in jedem EU-Staat gelten, statt nur in dem Land, wo man das Fahrverbot erhalten hat.


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Zwar bleiben bis zu der konkreten Umsetzung im Jahr 2027 noch einige offene Fragen zu klären, jedoch begrüßt der ADAC die neue Richtlinie. Das Bestrafen von Verkehrssünden auch außerhalb der eigenen Landesgrenze ist ein klares Zeichen für mehr Verkehrssicherheit.