Auch wenn das deutsche Verkehrsrecht im Vergleich zum europäischen Ausland eher als relativ nachsichtig gilt, gibt es auch hier etliche Vergehen, wodurch man ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot erhält. In besonders schweren Fällen kann auch der Führerschein entzogen werden, sogar auf Lebenszeit.
Während man bei kleinen Vergehen in der Regel nur mit einem Bußgeld davonkommt, droht Autofahrern bei schweren Strafen sogar ein Fahrverbot. Man unterscheidet jedoch zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot: Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten
Ein Fahrverbot droht so unter anderem bei einer höheren Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder einem Verstoß gegen die Promillegrenze. In diesem Fall darf man für eine zeitlich befristete Zeit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Sobald dieser Zeitraum vorbei ist, erhält man ohne weitere Probleme seinen Führerschein zurück. Wie „Stern“ berichtet, bestimmt die Schwere des Verkehrsdelikts die Länge des Fahrverbots. In der Regel beläuft sich dieser Zeitraum jedoch zwischen einem und sechs Monaten.
Im Gegensatz zu dem zeitlich begrenzten Fahrverbot ist der Entzug der Fahrerlaubnis deutlich dramatischer. In diesem Fall verlieren Autofahrer die Erlaubnis für das Fahren zunächst dauerhaft. Nach einer Sperrfrist muss der Führerschein dann komplett neu beantragt werden. Neben dem Bußgeld für die eigentliche Straftat muss zusätzlich in vielen Fällen auch noch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden, die auch noch selbst bezahlt werden muss. Der „ADAC“ berichtet, dass die Kosten sich teilweise auf über 2000 Euro belaufen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis greift jedoch nur bei sehr schweren Vergehen und kann nur durch ein Gericht angeordnet werden. Diese Strafe greift unter anderem, wenn die Tat mit Alkohol, Drogen, illegalen Autorennen, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs zusammenhängt, wie „Stern“ berichtet.
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Verlust des Führerscheins aus psychischen oder physischen Gründen
Es ist jedoch auch möglich, dass der Führerschein auf Lebenszeit entzogen wird. So heißt es im Paragraf 69a Abs. 1 des Strafgesetzbuches: „Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“ Also, wenn davon auszugehen ist, dass der Autofahrer auch nach einer maximalen Sperrfrist von fünf Jahren, immer noch eine Gefahr darstellt.
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Aber welche Verbrechen führen zu einem lebenslangen Entzug des Führerscheins? Die „Autozeitung“ erklärt, dass dies bei wiederholter Trunkenheit am Steuer oder schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten passieren kann. Weitere Gründe sind, wenn man Straftaten begeht, bei denen das Auto als Hilfsmittel oder sogar Waffe benutzt wurde. Es ist auch möglich, dass das Gericht einen lebenslangen Entzug aus psychischen oder physischen Gründen des Autofahrers anordnet.