Langsam beginnt der Frühling und damit auch die Zeit im Jahr, in der die meisten Gartenbesitzer sich wieder nach draußen trauen. Doch Achtung: Bei der Gartenarbeit gelten einige Regeln. Bei einem Verstoß musst du mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Damit dir keine dieser Fehler unterlaufen, solltest du dich im Vorhinein genau darüber informieren, was erlaubt ist – und was eben nicht.
Hier findest du einige wichtige Regeln, die bei der Gartenarbeit zu beachten sind. Schließlich möchtest auch du das Bußgeld möglichst vermeiden!
Hierbei droht dir Bußgeld bei der Gartenarbeit
Wer im Sommer die Sonne genießen möchte, der wird schon einmal auf die Idee gekommen sein, einen lästigen Baum zu fällen. Denn diese blockieren nämlich gerne mal das Licht. Aber Achtung: Wenn du einen Baum fällen möchtest, gibt es einiges zu beachten und bei Regelbruch musst du mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Die richtige Zeit, um Bäume zu fällen, ist zwischen November und Februar. Denn zu dieser Zeit tragen die Laubbäume keine Blätter und außerdem enthält das Holz weniger Wasser, wodurch es schneller trocknet. Zudem ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September tendenziell verboten, wie „t-online“ berichtet. Hier greift unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz für nistende Vögel in den Bäumen ein.
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Generell gilt außerdem: Nur weil der Baum sich auf deinem Grundstück befindet, darfst du nicht tun und lassen, was du willst. Denn Naturschutz steht über dem Eigentumsrecht. Da Bäume bekanntermaßen zum Klimaschutz beitragen, verbieten die Baumschutzverordnungen vieler Gemeinden das Fällen, sobald der Baum eine bestimmte Größe und ein bestimmtes Alter erreicht hat. Manchmal ist es zum Beispiel notwendig, einen neuen Baum in der unmittelbaren Nähe zu pflanzen, um den Baum fällen zu dürfen.
Eine grobe Faustregel, die der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) gibt, ist, dass Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von ca. 60 bis 80 Zentimetern (ausgenommen Obstbäume) geschützt sind. Du solltest also dein Vorhaben mit der zuständigen Gemeindeverwaltung absprechen, wenn der Stammumfang über 60 Zentimeter beträgt. Andernfalls droht dir ein hohes Bußgeld.
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Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
Mit den Bußgeldern, die bei einem Verstoß gegen die Baumschutzverordnung gegeben werden, ist nicht zu spaßen. Wenn du einen geschützten Baum ohne Genehmigung beschädigst oder gar fällst, riskierst du eine Strafe von bis zu 100.000 Euro, so „Chip.de“. Damit würdest du nämlich eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Wenn der Baum eine unmittelbare Gefahr darstellt (zum Beispiel durch Bruchgefahr oder Krankheit) oder besondere Umstände, wie eine geplante Bebauung, vorliegen, kannst du dir eine Ausnahmegenehmigung einholen. Diese stellen in der Regel das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde aus.
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Übrigens: Wenn sich Nester von Vögeln, Wespen oder Hornissen sowie Fledermaushöhlen oder andere geschützte Lebensräume in einem Baum befinden, steht dieser unter einem besonderen Schutz. In diesem Fall ist das Fällen strikt verboten und du könntest ebenfalls mit einem saftigen Bußgeld bestraft werden!