Nicht nur im Straßenverkehr gibt es einige Fallstricke, die schnell ein teures Bußgeld nach sich ziehen können. Selbst bei der Mülltrennung sind Bürger vor einer horrenden Strafe nicht gefeit.
So droht bei der falschen Mülltrennung in der Biotonne schnell mal ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro (unsere Redaktion berichtete >>>). In Sachen Restmüll kann bei Verbrauchern aber das richtig böse Erwachen folgen.
Bußgeld: DAS gehört nicht in die Restmüll-Tonne
Auch in Sachen Müll wird regelmäßig an den Gesetzen geschraubt. So sehen sich nicht nur Eigenheim-Besitzer, sondern auch Mieter seit diesem Jahr mit einigen neuen Regeln konfrontiert, die im neuen Bußgeldkatalog nachzulesen sind.
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Das betrifft unter anderem auch die illegale Entsorgung von Elektrogeräten. Denn wer sich ab sofort von kaputten technischen Geräten mal eben über die Restmüll-Tonne trennen will, muss dafür tief in die Tasche greifen. Bis zu 10.000 Euro können dabei laut aktuellem Bußgeldkatalog fällig werden. Doch wo kann man Elektrogeräte legal loswerden?
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Um kein Bußgeld zu riskieren, konnten Verbraucher die alten Geräte bislang lediglich zum örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghof bringen. Ab sofort gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit, sich auf legalem Weg von diesen zu trennen.
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So seien laut „Ruhr 24“ ab sofort auch Geschäfte und Versandhändler dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Der Weg dorthin sollte es Verbrauchern wert sein, damit sie kein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro riskieren. Doch nicht jedes deutsche Bundesland verlangt so eine hohe Strafgebühr für das Missgeschick. Lediglich in Sachsen werden Müll-Rebellen so maßlos zur Kasse gebeten. In allen anderen Bundesländern liegt die Strafgebühr bei wenigen Hundert bis 2.500 Euro.