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Bußgeld: Neues Müll-Gesetz sorgt für Verwirrung – hohe Kosten drohen

Achtung bei der Müll-Entsorgung! Denn wer Klamotten in die Tonne wirft, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Es gib jedoch eine Ausnahme.

Bußgeld: Müll - Klamotten
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Von Fast-Fashion zu Fair-Fashion

Jedes Jahr werden über 5 Millionen Tonnen Kleidung in den Müll – und das allein in Deutschland. Mode geht auch Nachhaltiger: Wie, zeigt das Video.

Schon immer wurden Klamotten getauscht, verschenkt oder weitergegeben – ob beim Sankt-Martins-Umzug, bei „Promi Büßen“ oder auf Flohmärkten. Schließlich heißt es ja: „Geteilte Freude ist doppelte Freude!“ Aber was tun, wenn der nächste Flohmarkt noch Monate entfernt ist, der Kleiderschrank überquillt und keine Lust auf Kistenpacken besteht? Die Antwort vieler lautet: Einfach wegwerfen! Doch halt – genau hier kommt ein fettes „Achtung!“

Denn ab Januar wird es richtig teuer, wenn man seine alten Sachen einfach in die Mülltonne schmeißt. Doch nun sorgt eine neue Regel für ordentlich Verwirrung.

Bußgeld: Klamotten in der Tonne entsorgen? Kann teuer werden

So einfach wegschmeißen, ist nicht mehr! Stattdessen sollen Klamotten, Handtücher, Bettlaken oder sogar Lederwaren jetzt in den Altkleidercontainern landen. Und die Strafen? Die können je nach Bundesland ordentlich ins Geld gehen: Wer das erste Mal dagegen verstößt, dem drohen Strafen von 10 bis 50 Euro, aber wenn man öfter gegen die Regel verstößt, kann es richtig happig werden – bis zu 5.000 Euro sind möglich (>>> wir berichteten) !

+++ Bußgeld droht beim Altpapier – Bürger machen bei der Entsorgung ständig diesen Fehler +++

Aber jetzt der Plot-Twist: Es gibt tatsächlich eine Ausnahme! Falls deine alten Klamotten wirklich stark verschmutzt oder kaputt sind, dürfen sie jetzt offiziell doch in die Mülltonne. Warum? Weil sie das ganze Recycling-System belasten würden, wenn sie auch in die Altkleider-Sammlung wandern. Denn dadurch würde es zu hohen Kosten für kommunale und gemeinnützige Sammlungen kommen. So zumindest die Erklärung von Nadine Aktun, der Leiterin der Remscheider Beratungsstelle gegenüber der „Rheinischen Post“.

Bußgeld wegen Textilien: Es gibt eine Ausnahme

Die neue Regel trägt den geheimnisvollen Namen „Getrenntsammlungspflicht“. Aber keine Sorge, großartige Veränderungen sind nicht zu erwarten! Die Botschaft bleibt die gleiche: Spende die Klamotten lieber, statt sie einfach wegzuwerfen.

Also, bevor man die guten Sachen in die Tonne wirf, denk daran: Es gibt immer jemanden, der sich darüber freut. Und auch dein Geldbeutel wird es dir danken, wenn du die gut erhaltenen Stücke verkaufst oder verschenkst!


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Und auch Kleidungsstücke mit Löchern müssen nicht gleich im Müll landen, sondern man kann die zahlreichen Bastelmöglichkeiten nutzen, um sich kreativ auszutoben.