Die Mülltrennung in Deutschland startet in jedem Haushalt. Jeder muss sich die Frage stellen, in welche Tonne der Abfall denn nun gehört – und in welche nicht. Bei falscher Mülltrennung droht dir nämlich ein saftiges Bußgeld.
Natürlich möchtest du dieses Bußgeld vermeiden, allerdings ist es oftmals die Unwissenheit, die schließlich zu schwerwiegenden Fehlern führen können. Damit dir das nicht passiert, musst du höllisch aufpassen. Ab Mai gibt es nämlich eine neue EU-Verordnung, die auch in Deutschland umgesetzt wird. Sie betrifft deine Bio-Tonne…
Bußgeld droht: Neue Verordnung bei der Mülltrennung
Die neue EU-Verordnung heißt „Schadstoff- und Fremdstoffminimierungsverordnung“, wie die „Bild“ berichtet. Wer sich nicht an diese hält, nimmt nicht nur in Kauf, dass die Bio-Tonne in Zukunft nicht mehr von der Müllabfuhr gelehrt wird, sondern muss auch mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Die neue EU-Verordnung besagt, dass nur noch sortenreine Bioabfälle zu den Kompostierungsanlagen geliefert werden dürfen. Angestellte der Müllabfuhr müssen den Bio-Müll deswegen ab dem 1. Mai verstärkt auf Verunreinigung überprüfen. Das machen Sensoren an den Fahrzeugen, die nach Fremdkörpern (wie zum Beispiel Plastik) in der Bio-Tonne Ausschau halten. Wenn der Abfall nicht sortenrein ist, wird er nicht mitgenommen und dir droht ein hohes Bußgeld.
Bis zu 2.500 Euro drohen
Und dieses Bußgeld hat es in sich: Bis zu 2.500 Euro könntest du für eine verunreinigte Bio-Tonne blechen! Doch was genau fällt eigentlich darunter?
In den Bio-Müll gehören sowohl Essensreste als auch organische Abfälle wie Schnittgut oder Laub. Diese werden zu Humus verarbeitet, der schließlich auf die Felder der Landwirte gebracht wird. Doch Behörden merken immer wieder an, dass auch Kunststoffe oder Bioplastik in der Bio-Tonne landen. Diese zersetzen sich allerdings nicht, verunreinigen den Humus und bringen damit Kunststoffteile in die Umwelt.
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Die einzige Ausnahme seien „Bioabfallsammelbeutel aus zertifiziert industriell kompostierbaren Kunststoffen“, erläutert die Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. (INAK). Und dies sei auch nur der Fall, wenn kommunale Entsorger keine abweichenden Regeln aufstellen. So solltest du dich bei deinem örtlichen Entsorger informieren, um das Bußgeld zu vermeiden.