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Bußgeld trotz Parkscheibe – diesen Fehler machen Autofahrer immer wieder

Autofahrer aufgepasst! Dieser Fehler passiert häufig und kann richtig teuer werden. Wer eine solche Parkscheibe hat, muss Bußgeld zahlen.

Bußgeld: Parkscheibe
© IMAGO / ecomedia/robert fishman

Parkscheinautomat: Wer das tut, muss nichts bezahlen

In einigen Städten gibt es eine legale Möglichkeit, kostenlos zu parken. Erfahre im Video, wie das geht.

Ob auf dem Weg zum Eishockeystadion, zur Arbeit oder nach Hause – wer ein Auto hat, ist zwar nicht auf die Pünktlichkeit der Bahn angewiesen, dafür aber auf einen Parkplatz. Leichter gesagt als getan, denn hier lauern viele Tücken. Kostenpflichtige Parkplätze, Anwohnerzonen, Kuriergebiete und so weiter. Und hat man nach langer Suche endlich einen (kostenlosen) Parkplatz gefunden, ist die Erleichterung groß.

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Aber Vorsicht! Damit sind die Fallstricke noch lange nicht umfahren, denn auch hier lauert ein Fehler, der richtig teuer werden kann. Grund dafür ist die viereckige Scheibe, die jeder im Auto hat.

Bußgeld: Achtung beim Parken – es könnte teuer werden

Nicht selten hat eine Parkscheibe schon für Gelächter gesorgt, schließlich gibt es sie nicht nur mit allen möglichen Sprüchen, sondern auch in sämtlichen Farben. Ein schönes Geschenk – schließlich kann man damit nicht nur etwas Persönliches, sondern auch etwas Nützliches verschenken. Doch weit gefehlt: Der Gag kann für den Beschenkten schnell teuer werden, denn in Deutschland gilt: Für die Parkscheibe gibt es klare Regeln, wie das „Mobilitätsmagazin“ klarstellt.

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So müssen Parkscheiben blau-weiß, 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Wer also eine farbige Parkscheibe hat – weg damit. Und auch für die Nummerierung gibt es klare Vorgaben: Die Zahlenfolge muss im Uhrzeigersinn angeordnet sein. Ist das bei der Parkscheibe nicht der Fall, droht ein Bußgeld von 20 bis 40 Euro – je nach Länge der Parkdauer.

Aufbewahrungsort und Design: Diese Regeln sind wichtig

Die Vorschriften gehen aber noch weiter. So ist auch der Inhalt der Parkscheibe vorgeschrieben. Die oberste Hälfte der Scheibe muss mit der Aufschrift „Ankunftszeit“, einem weißen „P“ und einem weißen Pfeil, der auf die festgelegte Zeit zeigt, versehen sein. Doch damit nicht genug der Vorschriften, auch beim Aufbewahrungsort gibt es einiges zu beachten. So sollte die Scheibe dort deponiert werden, wo sie gut sichtbar ist – also zum Beispiel auf dem Armaturenbrett.


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Als Faustregel gilt: Wer nicht (unnötig) Strafe zahlen will, sollte sich an die Regeln halten. Und wer auf die bunte Parkscheibe nicht verzichten möchte, kann sie – sozusagen als persönliches (Auto-)Maskottchen – im Handschuhfach aufbewahren.