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Versteckte Bußgeld-Falle – diese Pflicht hat kaum ein Autofahrer auf dem Schirm

Immer wieder tappen Autofahrer in diese Bußgeld-Falle. Dabei sollte dieser Pflicht jeder auf dem Schirm haben.

© IMAGO/Zoonar

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Wer im Straßenverkehr sicher unterwegs sein will, der sollte sich nicht nur mit den Regeln auf seinen Wegen bestens auskennen. Auch im Auto gibt es so manche Pflicht, die bei einem Verstoß schnell ein fieses Bußgeld nach sich ziehen können.

Wenn es eine Regel gibt, die kaum ein Autofahrer auf dem Schirm hat, dann ist es die DIN-Norm 13164. Laut Bußgeld-Katalog versteht man darunter den Besitz eines Kfz-Verbandskastens, der im Auto mitgeführt werden muss. Doch nicht nur das Mitführen allein ist hier zu beachten.

Autofahrer tappen in Bußgeld-Falle

Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Deutschland vor, dass alle Autofahrer einen Erste Hilfe-Koffer in ihren Fahrzeug parat haben müssen. Busse sind sogar gleich in doppelter Pflicht und müssen ab einem Fassungsvermögen von 22 Personen sogar gleich zwei Verbandskästen mitführen. Ausnahmen gelten für Motorräder sowie Arbeits- oder Zugmaschinen.

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Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer sollten beim Erste Hilfe-Kasten aber ganz genau hinschauen. Denn nur solche entsprechend der DIN-Norm bewahren dich am Ende auch vor einem Bußgeld. Auch sollten sie beachten, dass die Kästen ein Ablaufdatum haben, da das beinhaltete Verbandsmaterial nur für eine bestimmte Zeitspanne steril ist.

Das kostet dich ein Verstoß

In Bezug auf das Verfallsdatum besteht jedoch eine rechtliche Grauzone. Denn auch wenn der Kasten an sich laut Ablaufdatum zu alt ist, zählen am Ende die Daten der darin enthaltenen Verbandsutensilien. Wer dennoch dafür ein Bußgeld erhält, könnte den Bescheid laut „bussgeldkatalog.org“ in jedem Fall anfechten.


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Neben Verbänden zur Wundversorgung sollten auch eine Schere, ein Fingerkuppenverband, ein Rollenpflaster, ein Dreieckstuch, Einmalhandschuhe, ein Vliesstofftuch, Pflasterstrips, Fingerverband, Kompressen, Pflaster-Schnellverband, Kälte-Sofort-Kompresse, Netzverband, Reinigungstuch, Schnellverband, Rettungsdecke, Augenkompresse, Verbandtuch, Fingerling, Verbandpäckchen, Kleiderschere, Folienbeutel sowie eine Anleitung zur Ersten Hilfe im Verbandskasten zu finden sein.

Wer bei einer Verkehrskontrolle ohne Verbandskasten erwischt wird und damit gegen die Pflicht verstößt, riskiert laut Katalog ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro.