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Bußgeld: Stinknormales Rasenmähen verboten? Wenn du DAS machst, werden 50.000 Euro fällig

Die Temperaturen steigen und einige wollen ihren Rasen mähen. Achtung: Es gibt viele Regeln. Wer sie missachtet, muss ein Bußgeld zahlen.

Bußgeld: Rasenmähen
© IMAGO/Westend61

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Die Tage werden länger und auch die Temperaturen klettern langsam nach oben – und damit erwacht auch der Garten erneut zum Leben. Es ist Zeit zu säen, zu schneiden und auch zu mähen.

Doch Vorsicht: Nicht nur das lästige Unkraut kann Probleme bereiten, auch das Rasenmähen kann teuer werden. Wer nicht auf die Uhr schaut, muss mit einem heftigen Bußgeld rechnen.

Bußgeld: HIER ist Rasenmähen verboten

Bald geht es für viele in den Garten, denn ab März beginnt offiziell die Gärtnerei-Saison. Und obwohl die richtig warmen Tage noch in weiter Ferne liegen, kann schon allerlei Gemüse gepflanzt werden. Doch bevor es ans Einpflanzen geht, muss bei vielen erst einmal der Rasen gemäht werden.

Dass das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen verboten ist, wissen viele bereits – und auch von Montag bis Sonntag gibt es Ruhezeiten. Denn die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) regelt genau, welche Geräte und Maschinen wann im Freien betrieben werden dürfen.

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Wenn man dagegen verstößt, wird es richtig teuer. Dann wird nämlich gegen die gesetzliche Ruhezeit in Deutschland verstoßen. Denn in Deutschland gilt eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt sogar eine ganztägige Ruhezeit.

„Lärmbelästigung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Dementsprechend kann diese mit einer Geldbuße sanktioniert werden“, erklärt „bussgeldkatalog.org“. Wer beim Rasenmähen gegen die Nachtruhe sowie die Sonn- und Feiertagsruhe verstößt, kann mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Rasenmähen am Feiertag: Es gibt eine Ausnahme

Zusätzlich gibt es eine spezielle gesetzliche Regelung für das Rasenmähen. Demnach ist das Mähen nicht nur während der allgemeinen Ruhezeiten verboten. An Werktagen, also auch samstags, darf Rasenmähen nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends erfolgen. Diese Regelungen sind in der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegt.


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Es gibt jedoch laut „chip.de“ eine Ausnahme: Wenn man einen Rasenmäher benutzt, der Zimmerlautstärke nicht überschreitet, ist das Mähen erlaubt. Es gibt zwar keine genaue Dezibel-Vorgabe, aber als grober Richtwert gelten etwa 40 Dezibel – das entspricht in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs zwischen zwei Erwachsenen.

Bevor du also den Rasenmäher anwirfst, schau lieber noch einmal auf den Kalender und die Uhr – das erspart dir ein hohes Bußgeld.