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Strenge Bußgeld-Regel gilt ab dem 1. März – im schlimmsten Fall musst du über 12.000 Euro zahlen!

Ab dem 1. März müssen vor allem Hobbygärtner aufpassen. Sollten sie sich nicht an eine Regel halten, könnte es teuer werden.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Wenn sich der Februar seinem Ende zuneigt und der Frühling um die Ecke winkt, dann zieht es viele Gartenbesitzer wieder in ihr grünes Reich. Bald fangen die ersten Blüten an zu blühen, überall wächst und gedeiht es, Knospen sprießen und es entsteht neues Leben. Das letzte, an das Hobbygärtner dabei denken, ist ein drohendes Bußgeld.

Doch könnte ihnen genau das bevorstehen, sollten sie bei der Gartenarbeit etwas zu radikal vorgehen. Der Bußgeldkatalog weist auf eine Ordnungswidrigkeit hin, die im schlimmsten Fall ein Bußgeld über 12.500 Euro zur Folge hätte.

Bußgeld droht beim Grünschnitt

Die fette Zahlung droht bereits ab dem 1. März. Ab dann ist es nämlich verboten, Hecken, Sträucher oder ähnliches Gewächs zu stark zurückzuschneiden. Viele tun dies meist vor dem Winter, im Frühling lässt man das Grün eher gedeihen. Doch wer sich jetzt entscheidet, eine Hecke zu stutzen oder gar ganz ausbuddeln zu wollen, der sollte damit lieber beeilen oder muss bis Oktober warten. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld.


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Und das hat gleich mehrere Gründe. Denn diese Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) kommt dem Schutz der Natur zugute. Nicht nur würde es das Wachstum der Pflanzen nachhaltig schädigen, würde man sie in diesem Zeitraum bis auf Bodenhöhe herunterschneiden – auch die Tierwelt würde darunter leiden.

Bußgeld hat einen wichtigen Grund

Im Frühjahr, wenn die Vögel brüten, ist es wichtig, sie nicht dabei zu stören. Ansonsten könnte das Folgen für ökologische Gleichgewicht haben. Konkret könnte man dadurch verhindern, dass überhaupt Nachwuchs entsteht oder Jungvögel könnten vor Schreck aus dem Nest fallen und sterben. Andererseits sind Hecken und Sträucher Lebensraum verschiedenster Kleintiere, die man durch einen Radikalschnitt von jetzt auf gleich heimatlos machen würde.

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Zuletzt sei noch auf den ästhetischen Aspekt des Heckenschnitts hinzuweisen. Denn wer innerhalb der Wachstumsperiode der Pflanze diese zu stark beschneidet, schädigt sie. Der Busch könnte dann unregelmäßig nachwachsen oder es entstehen Löcher, die gar nicht mehr weiterwachsen. Im schlimmsten Fall wird die Pflanze eingehen.

Bußgeld bis zu 12.500 Euro droht

Doch auch das drohende Bußgeld sollte (Hobby-)Gärtnern schon Grund genug sein, sich an die Regel zu halten. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, kann aber je nach Höhe der Hecke, die beschnitten wurde, eine drastische Zahlungsaufforderung zur Folge haben. Bis zehn Meter werden zwischen 40 und 750 Euro fällig. Bei hundert Metern und mehr bis zu 12.500 Euro, laut „Bußgeldkatalog“.


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„Schonende Form- und Pflegeschnitte“, die der Gesundheit der Pflanze zugutekommen oder die aufgrund von einer Zuwucherung vonnöten sind, sind allerdings das ganze Jahr über erlaubt, wie es im Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt.