Seit Januar 2025 gibt es neue Regelungen bezüglich der Restmüllentsorgung. Hast du das schon gewusst? In einer EU-weiten Regelung wurde festgelegt, was nun nicht mehr im Restmüll landen darf. Dennoch tun es viele ahnungslose Verbraucher weiterhin – und riskieren damit ein saftiges Bußgeld.
Was du alles nicht mehr in die schwarze Tonne werfen darfst, erfährst du hier.
Bußgeld 2025: Neue Regeln beim Restmüll
Leere Pizzakartons gehören nicht in den Papiermüll, Batterien gar nicht erst in den Hausmüll und Gefahrstoffe sollten nicht zu Hause das Klo runtergespült werden – das sollte nun mittlerweile wirklich jedem klar sein. Doch diese neue EU-Abfallrichtlinie hast du womöglich noch nicht verinnerlicht.
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Um die Mülltrennung voranzutreiben, CO2-Emissionen zu reduzieren und damit der Umwelt Gutes zu tun, sollen nun weder Textilien noch Elektrogeräte im Restmüll landen. Bei letzterem könnten sonst Wertstoffe nicht zurückgewonnen werden und bei ersterem kommt es durch die Verbrennung der häufig verwendeten Polyesterfasern zu einem immensen Treibhausgas-Ausstoß.
Bußgeld: Zwei bis vierstellige Strafe droht
Die neue Regel betrifft zunächst Kleidung, Bettwäsche, Vorhänge und so weiter. Diese sollen stattdessen im Altkleidercontainer entsorgt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Ist die Kleidung beschädigt oder verdreckt, dann soll sie weiter im Hausmüll landen, erklärt die Verbraucherzentrale in NRW. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat sich für diese Ausnahme der Regel entschieden.
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Elektronikgeräte wie Handys, Ladegeräte, Kopfhörer und Co. können beim Recyclinghof entsorgt oder beim Händler zurückgeben werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Beim Erstverstoß wird ein roter Punkt auf die Tonne geklebt, danach folgt die Geldstrafe.
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Und die kann je nach Bundesland, Art und Menge des falsch entsorgten Abfalls unterschiedlich hoch ausfallen. Möglich sind Beträge zwischen zehn und 200 Euro. Doch wer wiederholt gegen das Gesetz verstößt, dem wird schnell eine vierstellige Summe in Rechnung gestellt, wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist.