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Ausrede statt Bußgeld zahlen: Funktioniert diese Entschuldigung wirklich?

Es gibt Szenarien, in denen man einem Bußgeld entkommen kann. Wer diese Regeln kennt, der muss unter Umständen nicht zahlen.

© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Verkehrsschild mit rotem Auto: Wer das übersieht, zahlt 70 Euro Strafe

Beim Überholen innen- und außerorts gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders für Motorräder und Fahrräder sind Überholvorgänge oft gefährlich. Erfahre im Video, welches neue Verkehrsschild hier Abhilfe schaffen soll.

Jeder würde sich gerne aus einem Bußgeld rausreden. Doch klappt das wirklich? Wenn man ein Verkehrszeichen übersieht oder ignoriert – sei es eine Tempobeschränkung, ein Park- oder Überholverbot – dann kann es schnell ein saftiges Bußgeld regnen. Und daran ist auch nicht zu rütteln.

Doch unter bestimmten Bestimmungen können Autofahrer die Zahlung dennoch umgehen. Wie das funktioniert, erfährst du hier.

Ausrede statt Bußgeld: Dann funktioniert’s

Es gibt ein Szenario, in dem Autofahrer einem Bußgeld entgehen können. Und zwar, wenn sie nicht ortskundig sind und entsprechende Verkehrszeichen nicht leserlich sind. Sie könnten zum Beispiel im Winter vereist oder eingeschneit sein oder auch verschmutzt. Dann kann es passieren, das ein Tempo-30-Schild schnell als Tempo-50 wahrgenommen wird und man 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt.


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In solchen Fällen müssen Autofahrer nicht unbedingt ein Bußgeld zahlen, wenn sie erwischt werden. Grund dafür ist der Sichtbarkeitsgrundsatz. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht 2008 müssen Verkehrsschilder mit einem „raschem und beiläufigem Blick“ erkennbar und lesbar sein. Autofahrer sollen nicht zu lange nachdenken müssen.

Ausrede statt Bußgeld: Ausnahmen

So weit die Theorie, doch kann es für Betroffene mitunter schwer werden, zu beweisen, dass Verkehrszeichen zum Zeitpunkt des Vergehens unleserlich waren. So müssen etwa Falschparker nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt des Parkens das Verkehrszeichen nicht lesen konnten. Wenn sie vor Ort den Beamten ansprechen können, der ihnen ein Knöllchen ausgestellt hat, können sie ihn sogleich darauf hinweisen. Im Nachhinein könnte es jedoch zeit- und kostspielig werden, wenn etwa ein Wettergutachten herangezogen werden muss.


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Wenn etwa der Parkschein, die Parkscheibe oder der Anwohnerparkausweis unter einer Schneedecke nicht mehr erkennbar sind, sollte auch kein Bußgeld anfallen. Parkende sollten aber ein Foto von ihrem Auto machen und dies zusammen mit dem Parkschein oder Ausweis bei der jeweiligen Behörde vorlegen, um ihre Unschuld zu beweisen.

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Wer allerdings ortskundig ist und genau weiß, etwa welches Tempolimit auf der gewohnten Strecke besteht etc., der kann auch bei einem verschneiten Schild belangt werden. Gleiches gilt dafür, wenn die Schilder eine eindeutig erkennbare Form haben, so wie etwa Vorfahrtsschilder. Diese sollten für Verkehrsteilnehmer auch erkennbar sein, wenn sie verschneit oder verschmutzt sind.