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Bußgeld: Kurz vor den Neuwahlen kommt es ans Licht – es kann dich alles kosten

Achtung! Kurz vor den Neuwahlen 2025 droht HIER ein hohes Bußgeld. Viele sind davon betroffen – darauf solltest du unbedingt achten.

Bußgeld: Wahlplakat - Neuwahlen
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Gerade jetzt sieht man sie überall: Bemalte, zerstörte oder gar abgerissene Wahlplakate. Nicht nur AfD-Politikerin Alice Weidel (45) bekommt die Meinung der Bürger über ihre Politik zu spüren, auch die Wahlplakate anderer Parteien sind davon betroffen.

Doch aus einer kleinen Zeichnung oder einem dummen Spaß wird schnell Ernst, denn den Vandalen drohen harte Bußgeld-Strafen.

Bußgeld: Wahlplakate umgestalten kann teuer werden

Wer glaubt, man könne die öffentlichen Wahlplakate im Sinne der Meinungsfreiheit übermalen oder anderweitig verändern, der irrt. Denn sie sind Eigentum der jeweiligen Partei. Und wer sie beschädigt, also zum Beispiel zerschneidet oder mit Gegenständen bemalt, macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar. Es droht also ein Bußgeld!

Entscheidend sei dabei, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussehe wie vorher, so Julian Köster-Eiserfunke von der ARD-Rechtsredaktion. Denn welche Strafe dafür droht, ergibt sich aus § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB). So kann man dort lesen: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

+++ Bußgeld droht beim Altpapier – Bürger machen bei der Entsorgung ständig diesen Fehler +++

„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“, heißt es weiter. Allerdings bringt eine Anzeige gegen Unbekannt laut Polizei fast nie etwas – entsprechend wenige Fälle werden von den Betroffenen angezeigt.

Wird man allerdings erwischt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn die Täter verfassungsfeindliche Symbole – wie etwa ein Hakenkreuz – auf die Plakate malen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der ursprüngliche Zustand auf einfache Weise wiederhergestellt werden kann. Also zum Beispiel im Falle eines leicht zu entfernenden Klebestreifens.

Achtung! Bußgeld-Strafen sind in ganz Deutschland gleich

All das gilt selbst, wenn es sich um von volksverhetzendes Plakat handelt. In einer solchen Situation sollte man nicht das Gesetz in die eigenen Hände nehmen, sondern sich an die Polizei wenden. Die Ordnungshüter leiten dann weitere Schritte ein. Übrigens: Dies alles gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Es gibt also keine Bußgeld-Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern.

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Wer sich also kurz vor der Bundestagswahl (23. Februar 2025) mit einigen Politikern anlegen will, sollte den Edding zu Hause lassen und zu einer Demo gehen.