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Bußgeld: Autofahrer müssen jetzt aufpassen – sonst wird’s teuer

Gerade im Winter drohen Autofahrern schnell empfindliche Bußgelder, wenn sie ein paar simple Dinge ignorieren.

Gerade im Winter können sich Autofahrer schnell mal ein Bußgeld einhandeln! (Symbolfoto)
© IMAGO/Zoonar

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Die aktuellen winterlichen Wetter-Verhältnisse stellen Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Nicht nur, dass das Fahren auf den Straßen aufgrund von Glätte, Eis oder Schnee besondere Vorsicht und Achtsamkeit erfordert, zusätzlich müssen Autofahrer auch lange vor dem Start der Fahrt einiges beachten, um sich nicht strafbar zu machen.

Werden bestimmte Maßnahmen ignoriert, kann es nämlich nicht nur gefährlich, sondern in Form eines Bußgeldes auch teuer werden.

So vermeidest du Bußgeld im Winter

Es gibt vier gängige Regeln, mit denen du im Winter-Verkehr auf der sicheren Seite bist und kein Bußgeld befürchten musst. So solltest du vor Beginn der Fahrt die Scheiben enteisen, da eine freie Windschutzscheibe für die gute Sicht im Straßenverkehr ein absolutes Muss ist. Wirst du mit einer vollständig zugefrorenen Scheibe im aktiven Straßenverkehr erwischt, wird ein Bußgeld bis zu 25 Euro fällig. Hast du dir nur ein kleines Guckloch frei gekratzt, wird das ebenfalls bestraft – mit bis zu 10 Euro.

Ein weiterer wichtiger Bereich deines Autos sind die Reifen. Die müssen an die winterlichen Verhältnisse angepasst sein, um zu dieser Jahreszeit im Straßenverkehr sicher zu sein. Seit Oktober 2023 muss das Alpenwetter-Symbol auf der Reifenflanke sichtbar sein, dann ist der Reifen grundsätzlich für Winter-Wetter geeignet. Eine falsche Bereifung kann dagegen zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 88,50 Euro führen.

+++ Bußgeld: Kaum ein Autofahrer kennt diese Regel – es droht eine hohe Strafe +++

Alltägliche Aktion kann teuer werden

Für viele Autofahrer gehört es dazu, den Motor und damit den Wagen während dem Eiskratzen schon einmal warm laufen zu lassen. Den Motor im Leerlaufen laufen zu lassen, ohne dass man selbst im Auto sitzt und fährt, ist aber tatsächlich verboten. Mehr noch: Es kann ein Bußgeld von bis zu 80 Euro nach sich ziehen.


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Bevor die Fahrt dann endlich losgehen kannst, solltest du noch dein Nummernschild kontrollieren. Das kann durch Schneematsch oder Schlamm bedeckt sein – und in der Folge ebenfalls fünf Euro Bußgeld fällig machen.