Es ist so weit! Manch einer hat lange davon geträumt, andere haben nicht mehr daran geglaubt: Der Besitz und Konsum von Cannabis bis zu einer gewissen Grammgrenze ist seit Montag (1. April) in Deutschland erlaubt.
Das neue Cannabis-Gesetz bietet Konsumenten und solchen, die es noch werden wollen, ab sofort einige Möglichkeiten – doch es wirft auch viele Fragen auf. Zum Beispiel: Wo kann man die Cannabis-Pflanzen denn kaufen? Manch einer würde dafür wohl zu Baumärkten wie Obi, Toom und Co. gehen, schließlich gibt es dort auch jede Menge andere Pflanzen zu kaufen. Die Baumärkte machten jetzt dazu eine eindeutige Aussage.
Obi, Toom und Hornbach: Eindeutige Ansage zu Cannabis-Verkauf
Neben einer bereits gewachsenen Cannabis-Pflanze steht es interessierten Käufern natürlich auch zu, sich nur das Saatgut zu besorgen und die Pflanze von Grund auf in den heimischen Wänden aufzuziehen. Die meisten Baumärkte werden potentielle Konsumenten allerdings enttäuschen: Weder eine Cannabis-Pflanze noch das Saatgut bekommst du aktuell bei Obi, Toom oder Hornbach.
Die Baumarkt-Ketten erklärten am Dienstag (2. April) keine derartigen Produkte in ihr Sortiment aufnehmen zu wollen. Die Teil-Legalisierung durch das neue Cannabis-Gesetz habe demnach keine Auswirkungen auf die Auswahl in den Filialen.
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Es gibt allerdings einen Baumarkt, bei dem Konsumenten möglicherweise bald fündig werden könnten. So hat Bauhaus angekündigt, den Verkauf von Cannabis-Pflanzen und Saatgut prüfen zu wollen.
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Bauhaus: Verkauf nicht nur moralische Frage
Bei der Entscheidung gehe es „vor allem neben rechtlichen und moralischen Aspekten auch um Themen wie begrenzte Abgabemengen von Saatgut oder aber die Einstufung von Cannabispflanzen als im Handel frei und legal verkäufliche Kulturpflanze“, erklärte Bauhaus dazu. Wenn man dafür umsetzbare Lösungen fände, würde sich das natürlich auf die Entscheidung auswirken – ebenso wie der Punkt, wie hoch die Nachfrage der Kunden sein werde.
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Gegenwärtig hat die Teillegalisierung allerdings keinen Einfluss auf die aktuelle Sortimentsgestaltung, erklärte ein Sprecher gegenüber dieser Redaktion: „Cannabis ist somit als Samen- und Pflanzware bis auf weiteres bei BAUHAUS nicht erhältlich.“
Mit dem neuen Cannabis-Gesetz ist es erlaubt, 25 Gramm der getrockneten Pflanze mit sich zu führen, im eigenen Wohnraum dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden. Wichtig dabei ist aber, dass jegliche Cannabis-Produkte gegen den Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, also zum Beispiel in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahren.