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Corona in NRW: Wegen Ausbreitung der Omikron-Variante – Schüler und Lehrer müssen DAS zum Schulstart machen

Corona in NRW: Wegen Ausbreitung der Omikron-Variante – Schüler und Lehrer müssen DAS zum Schulstart machen

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Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Corona in NRW: Wegen Ausbreitung der Omikron-Variante – Schüler und Lehrer müssen DAS zum Schulstart machen

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Omikron und steigende Zahlen: Corona hat Deutschland im nach im Griff. Da allerdings die Schulen in NRW bald wieder öffnen, müssen Lösungen her.

Eine neuen Verordnung des Landes hat das Ziel Corona in Schulen in Schach zu halten. Dafür setzt sie auf Schnelltests.

Direkt am Montag müssen sich alle Schüler in NRW selbst testen. (Symbolbild)
Direkt am Montag müssen sich alle Schüler in NRW selbst testen. (Symbolbild)
Foto: IMAGO / CTK Photo

Corona in NRW: Neue Verordnung – Alle werden zum Schulstart getestet

Um der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante entgegezuwirken, müssen „möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken“, so das Land. Das heißt: Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal in Nordrhein-Westfalen müssen sich diesen Montag testen lassen.

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Die Corona-Lage in Deutschland (Stand 7. Januar):

  • 7-Tage-Inzidenz: 303,4
  • Neue Corona-Todesfälle: 264
  • Corona-Todesfälle insgesamt: 113.632
  • Anteil der Menschen mit mindestens einer Impfung: 74,4%
  • Anteil der Menschen mit Booster-Impfung: 40,9%

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Die entsprechende Verordnung des Landes ist am Sonntag wie angekündigt veröffentlicht worden. Damit soll der Präsenzunterricht, der nach wie vor stattfindet, sichergestellt werden. Die Verordnung gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Beschäftigte der Schule dürfen auch eigenverantwortlich Selbsttests mache, bevor sie die Schule betreten, heißt es. Die erweiterte Testpflicht soll laut NRW-Gesundheitsministerium für zusätzliche Sicherheit im Schulbetrieb sorgen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 7. Februar. (ts mit dpa)