Dass sich viele gegen die Maskenpflicht während der anhaltenden Pandemie beschweren, ist nichts Neues. Corona ist für viele Menschen ein Leidthema, welches sie sich gerne wegwünschen würden. Doch deshalb einen Mord begehen?
Der Tankstellen-Mörder von Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) steht nun vor Gericht. Er erschoss am 18. September 2021 den Angestellten einer Aral-Tankstelle, weil der ihn gebeten hatte, eine Maske aufzuziehen. Wir berichteten >>>.
Corona: 20-jähriger Tankstellen-Angestellter in den Kopf geschossen – Maskenverweigerer nun vor Gericht
Der 50-jährige Mario N. saß nun zum ersten Mal auf der Anklagebank im Landgericht Bad Kreuznach. Dem selbstständigen IT-Techniker wird heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Er soll am 18. September 2021 einem Kassierer in einer Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein in den Kopf geschossen haben – und das nur wegen der Maskenpflicht.
Gegen 20 Uhr war er ohne Maske in die Tankstelle gekommen, um Bier zu kaufen. Alexander W., ein 20-jähriger Mitarbeiter, hatte ihn darauf hingewiesen, dass er ohne Mund-Nasenschutz nicht reindürfe. Nach einer Diskussion weigerte er sich, dem 50-Jährigen etwas zu verkaufen. Der fuhr daraufhin nach Hause, steckte einen Revolver ein und fuhr wieder zurück zur Tankstelle.
Etwa anderthalb Stunden später stand er wieder im Laden, nahm sich ein Sixpack Bier und ging zur Kasse. Dort zog er seine Maske runter, „um eine Reaktion des Tankstellenmitarbeiters zu provozieren“, wie die Staatsanwältin Nicole Frohn erklärte. Alexander W. forderte den Angeklagten auf, seine Maske wieder aufzusetzen. Das war dem 50-Jährigen dann zu viel und er schoss dem jungen Mann in den Kopf.
Corona: Angeklagter erklärt die Tat – DARUM durfte er vor Gericht seine Maske ablegen
Zur Begründung seiner Tat, erklärte der Angeklagte, er sei wütend über die Corona-Schutzmaßnahmen gewesen. „Der Angeklagte fühlte sich seit Langem durch die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordneten Beschränkungen belastet und beschloss, ein Zeichen zu setzen“, so die Staatsanwältin Frohn.
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Er hätte den Angestellten dafür mitverantwortlich gemacht, da der die Regelung vehement durchsetzen wollte. Der Angeklagte sei Asthmatiker, durfte nun vor Gericht deshalb auch seine FFP2-Maske absetzen. Er habe durch die Maßnahmen Existenzängste gehabt, im Internet sei er dann auf Corona-Verschwörungs-Mythen gestoßen. Außerdem hatte er im vergangenen Jahr mehrere Schicksalsschläge erlitten und sei zur Tatzeit außerdem betrunken gewesen.
Corona: Verteidiger plädiert auf Totschlag statt Mord
Sein Verteidiger Alexander Klein gab an, sein Mandant wolle sein Geständnis wiederholen und zeige Reue. Daher plädiere er lediglich auf Totschlag und nicht auf Mord, um damit eine lebenslange Haftstrafe zu verhindern. Aufgrund der besonderen Schwere der Schuld sei sonst eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich.
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Die Verteidigung wolle nun weitere Akten einsehen. Insgesamt sind 13 Verhandlungstage angesetzt, wie die „Bild“ berichtet. Der nächste folgt am Freitag, den 25. März. (mbo)