Seit vier Monaten gibt es das Deutschlandticket bei der Deutschen Bahn zu kaufen. Nach dem Vorgänger, dem 9-Euro-Ticket, beschwerten sich viele Bahnfahrer, warum das Ticket nun 49 Euro kosten muss. Gleichzeitig gibt es immer wieder Signale, die eine Verteuerung in Aussicht stellen.
Für den Preis von 49 Euro sollen Kunden mit den Regionalbahnen durch ganz Deutschland tingeln können. Doch einige, denen das zu teuer ist, versuchen immer wieder die Deutsche Bahn auszutricksen. Der sind die Maschen wohlbekannt und sie will nun härter gegen Betrüger vorgehen.
Deutsche Bahn demonstriert Härte
Gefälschte Deutschlandtickets werden laut der Bahn zu einem immer größeren Problem. Auch nutzen immer mehr Menschen widerrechtlich die Tickets von Anverwandten und Freunden. Dafür fotografieren sie sich einfach die QR-Codes ab oder kopieren sie. Manche seien auch mit manipulierten Tickets unterwegs, wie Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn gegenüber der Funke Mediengruppe berichtet.
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Genaue Zahlen sind hierzu bisher nicht bekannt. Klar ist jedoch: „Gefälschte und von Dritten genutzte Deutschlandtickets sind seit Einführung des Tickets im Umlauf“. Richard Lemloh, Sprecher der Eisenbahngesellschaft Metronom, betont deshalb, das Personal sei mehr denn je „dazu angehalten, sich grundsätzlich entsprechende Lichtbildausweise wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein als Legitimation vorzeigen zu lassen“. Hier will die Deutsche Bahn nun härter durchgreifen und die Kontrollen verstärken.
DAS droht Betrügern
Jedes Deutschlandticket hat einen individuellen QR-Code und ist auf den Namen des Karteninhabers eingetragen. Eine Übertragung auf andere ist somit nicht erlaubt – eine Fälschung selbstverständlich ebenso wenig. „Werden Tickets gefälscht oder von Dritten genutzt, stellen wir im Regelfall auch die entsprechenden Strafanträge“, so Lemloh.
Die Deutsche Bahn zeigt Reisende, die betrügen, bei der Bundespolizei an, wie ein DB-Sprecher äußert. „Fahrgäste mit einem gefälschten Ticket müssen mit einem Strafverfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung und Beförderungserschleichung rechnen“, gibt auch die Fachanwältin für Strafrecht, Vanessa Gölzer, zu bedenken. „Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor.“
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Für Fahrgäste, die bisher nicht auffällig geworden sind, dürfte die Geldstrafe jedoch die erste Wahl sein. „Wie hoch die Strafe konkret ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es spielen Vorstrafen, das Verhalten bei und nach der Tat, der Hintergrund des Handelns und das Einkommen der betroffenen Person eine Rolle.“ (mit afp)