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Deutsche Bahn: Kunden bewusst in die Irre geführt? Unternehmen zieht Reißleine

Die Deutsche Bahn musste vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Niederlage einstecken. Es geht um eine irreführende Fahrplanauskunft.

Ticketreservierung DB App der Deutschen Bahn
© dpa

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Die Deutsche Bahn hat immer mehr mit Verspätungen zu kämpfen. Da kommt für Kunden schon der nächste Ärger um die Ecke.

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Wie das Oberlandgericht Frankfurt urteilt, führt das Unternehmen die Fahrgäste mit der Fahrplanauskunft an der Nase herum. Das Versprechen der Deutschen Bahn, die „Schnellste Verbindung“ anzuzeigen, wird nämlich nicht oder nur teilweise eingelöst.

Deutsche Bahn: Suchoption führt in die Irre

Wer möglichst schnell mit der Deutschen Bahn von A nach B kommen will, der nutzt für die Verbindungssuche den DB-Navigator, die App der DB, oder die Online-Auskunft der Unternehmenswebseite. Über die Schaltfläche „Schnellste Verbindung anzeigen“ ergeben sich drei Verbindungen.


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Die oberste Option ist immer diejenige, die dich am ehesten ans Ziel bringt. Die zwei danach müssen allerdings nicht unbedingt auch die zweit- und drittschnellsten Verbindungen sein. Denn hier werden nur jene Züge angezeigt, die von der reinen Fahrzeit her am schnellsten sind. Es gibt jedoch auch Bahnen, die zwar länger fahren, der Fahrgast dafür aber auch früher am Ziel ist. Nur weil ihre Abfahrts- oder Ankunftszeit vor der der schnellsten Verbindung lägen, würden sie nicht angezeigt.

Deutsche Bahn verklagt

Ein Konkurrent der DB hat deshalb geklagt und in der Berufung recht bekommen. Denn das Oberlandgericht Frankfurt hält dies definitiv für eine Irreführung der Kunden. „Verbraucher werden (…) davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die (…) schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt, auch weil das primäre Ziel des Verkehrs bei einer Verbindungsabfrage ist, möglichst schnell von A nach B zu kommen.“


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DB reagiert daraufhin mit einem Hinweis, der gleich unter der „Schnellste Verbindung“-Option in der App sowie auf der Webseite steht. Darin werde erklärt, was es damit auf sich habe. Dort steht: „Wir suchen für Sie nur die schnellste Verbindung und die danach abfahrenden schnellsten Verbindungen (Abfahrtssuche) bzw. die davor ankommenden schnellsten Verbindungen (Ankunftssuche). Wir zeigen Ihnen ggf. zusätzlich eine Verbindung mit weniger Umstiegen bei längerer Reisezeit als die schnellste Verbindung.“

Gericht untersagt „Schnellste Verbindung“

Allerdings reichen dem Oberlandesgericht Frankfurt diese Hinweise der DB nicht. Deshalb hatte es dem Unternehmen eigenen Angaben zufolge unterbunden, die Suchoption weiterhin anzubieten. „Wir prüfen nun, inwieweit sich dessen Funktionsweise noch klarer darstellen lässt, vor allem im Hinblick auf das Kriterium Schnelligkeit“, so eine Sprecherin der DB.