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Deutsche Bahn: Kunde soll für Buchungsfehler fünfachen Preis zahlen – „Mehr als bewusste Schwarzfahrer“

Wegen eines Buchungsfehlers muss ein Kunde der Deutschen Bahn eine Strafe zahlen, die ganze fünfmal höher ist, als die für Schwarzfahrer.

© imago/Ralph Peters

Deutsche Bahn 2023 noch unpünklticher als im Vorjahr

Die Züge der Deutschen Bahn sind im vergangenen Jahr noch unpünktlicher als im Vorjahr gewesen. Mehr als jeder dritte Zug im Fernverkehr war 2023 nach Angaben des Konzerns verspätet. Die Pünktlichkeitsquote lag bei nur noch 64 Prozent.

Großer Schock bei einem Kunden der Deutschen Bahn, denn nur wegen eines Buchungsfehlers muss er jetzt Strafe zahlen. Obwohl der Fahrgast ein Ticket hatte, soll er jetzt einen Betrag zahlen, der fünfmal so hoch ist, als die Strafe, die Schwarzfahrer zahlen müssen.

Gegenüber „IPPEN.MEDIA“ berichtet der Kunde, dass er für eine Fahrt ein gültiges Ticket für 57,30 Euro kaufen wollte. Jedoch bemerkte er bei der Buchung in der App der Deutschen Bahn nicht, dass die Voreinstellung „BahnCard 25“ aktiviert war. Ohne es zu merken, hatte er dadurch ein günstigeres Ticket gekauft und 19,10 Euro gespart.

Deutsche Bahn: Kunde erhält Mahnung

Während der Fahrt wurde er kontrolliert und die Schaffnerin erklärte ihm, dass er ein Ticket mit einem Bahn-Card-Rabatt gebucht habe. Da er diese BahnCard nicht besitzt, hat der Kunde also im Grunde ein ungültiges Ticket gekauft. Deswegen hat die Schaffnerin ein Fahrpreisnacherhebungs-Verfahren eingeleitet.

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Der Kunde erklärt gegenüber „IPPEN.MEDIA“: „Die Schaffnerin meinte, ich müsse diesen Betrag nur zahlen, wenn ich den 25-Prozent-Rabatt nicht innerhalb einer Woche begleichen würde“. Daher hat der Kunde der Deutschen Bahn sofort die 25 Prozent Differenz überwiesen.

Dadurch war die Situation jedoch nicht geklärt. In einer Mahnung teilte die Deutsche Bahn dem Kunden mit, dass er den gesamten Beitrag zahlen müsse. Insgesamt soll er 280 Euro zahlen, also neben dem Preis für das gekaufte Ticket weitere 224,60 Euro für die Fahrpreisnacherhebung. Trotz mehrerer Kontaktversuche des Kunden wurde ihm lediglich telefonisch mitgeteilt, dass er den Betrag zahlen müsse. Auf mehrere E-Mails habe das Unternehmen teilweise wochenlang nicht geantwortet.

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Unternehmen hat ein Schlichtungsversuch abgelehnt

Entsetzt erklärt der Kunde: „Personen, die ein Ticket kaufen, jedoch durch einen Fehler keinen gültigen Fahrschein besitzen, zahlen mehr als bewusste Schwarzfahrer“. Er hat sich über eine Schlichtungsstelle an die Deutsche Bahn gewandt, was jedoch von dem Unternehmen abgelehnt wurde. Mittlerweile wurde der Fall an ein Inkasso-Büro übergeben, wie der Kunde berichtet.


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Mittlerweile hat sich die Deutsche Bahn bei dem Kunden gemeldet und ihm erklärt, dass man seine Verärgerung versteht und intern daran arbeiten würde. Jedoch seien die Forderungen rechtskräftig und bleiben daher weiterhin bestehen. Der Kunde ist daher verpflichtet, für einen Fehler bei der Buchung eine Strafe zu zahlen, die deutlich höher ausfällt, als wenn er absichtlich schwarzgefahren wäre.