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Deutsche Bahn: Änderung bei Ticketkauf! DAS soll jeder Kunde bald wählen können

Deutsche Bahn: Änderung bei Ticketkauf! DAS soll jeder Kunde bald wählen können

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Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Deutsche Bahn: Änderung bei Ticketkauf! DAS soll jeder Kunde bald wählen können

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Wer ein Ticket für die Deutsche Bahn kauft, der hat wohl bald eine Auswahl mehr.

Denn die Deutsche Bahn muss bei der Auswahl der Anrede eine weitere Option anbieten.

Deutsche Bahn: Klage wegen Anrede-Auswahl

Ein Mensch nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit hatte geklagt, dass zwar in seiner Geburtsurkunde seit 2019 unter Geschlecht „ohne Angabe“ stehe, es diese Auswahlmöglichkeit aber nicht bei der Bahncard gebe.

Der klagende Mensch versuchte vergeblich, bei der Deutschen Bahn die für die Bahncard hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede anzupassen.

Zudem muss ein Nicht-Registrierter auch beim Onlineticketkauf zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auswählen, heißt es in der Anklageschrift.

Deutsche Bahn muss Konsequenzen ziehen

Die klagende Partei vertrat deshalb die Ansicht, ihr stehe ein Anspruch auf Entschädigung und Unterlassung zu, weil das Verhalten der Bahn diskriminierend sei.

Das Landgericht Frankfurt bestätigte Ende August den Unterlassungsanspruch. Die zwingende Auswahl einer Anrede als Frau oder Herr im Zusammenhang mit der Bahncard oder beim Onlinekartenkauf stelle eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, hieß es im damaligen Urteil.

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Das Gericht räumt der Bahn jedoch eine Frist von einem halben Jahr ein, um den Zustand zu ändern. Einen Anspruch auf Entschädigung gestanden die Richter der klagenden Partei nicht zu. Die Bahn ging gegen das Urteil in Berufung – jedoch ohne Erfolg.

Das Oberlandesgericht verwarf die Berufung, weil sie nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eingelegt wurde.

Deutsche Bahn hat noch die Möglichkeit, eine Rechtsbeschwerde einzulegen

Damit verbleibt es bei dem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bahn kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

Bisher ist die Auswahlmöglichkeit bei Onlinetickets noch nicht geändert worden (Stand: 20. April 2022). Sollte die Deutsche Bahn keine Rechtsbeschwerde einlegen, muss die dritte Geschlechtsangabe schleunigst hinzugefügt werden. (fb/AFP)