Immer weniger Menschen tummeln sich in den Geschäften auf der Einkaufsstraße, denn sie sind stattdessen auf Online-Shopping umgestiegen. Kein Wunder, denn so kann Kleidung in Ruhe zuhause anprobiert und flexibel wieder zurückgeschickt werden. Kurzum: Die Deutsche Post hat alle Hände voll zu tun, doch sind es längst nicht nur die Shopping-Begeisterten, welche die Mitarbeitenden auf Trab halten. Auch Briefsendungen sind noch lange nicht aus dem Trend geraten.
Kunden der Deutsche Post müssen sich jedoch besonders in DIESEN Bereichen künftig auf einige Änderungen gefasst machen. Denn im Hinblick auf etwaige Briefsendungen und Pakete hat sich der Konzern etwas Neues überlegt.
Deutsche Post: Kunden müssen sich umstellen
„Ware gegen Bezahlung“ – so beschreibt die Deutsche Post das Verfahren der sogenannten Nachnahme. Dabei gibt der Absender den entsprechenden Brief oder ein Paket bei einem Postdienstleister auf und gibt im gleichen Zuge an, welchen Beitrag der Zusteller vom Empfänger im Rahmen der Auslieferung einfordern soll. Die Empfänger bezahlen den Geldbetrag bei der Zustellung und erhalten im Gegenzug die Lieferung. Die Deutsche Post verspricht, dass der Zusteller die Sendung nur ausliefert, sofern der Betrag auch wirklich gezahlt wird. Anschließend landet das Geld auf dem Konto des Absenders.
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Was für viele schnell und praktisch war, wird nun schon bald der Vergangenheit angehören. Die Deutsche Post gibt auf ihrer Website nämlich erste Hinweise darauf, dass die „Zahlung per Nachnahme“ bereits zum 1. Januar 2025 eingestellt werden soll.
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Gleiches gilt für das Verfahren „Einschreiben eigenhändig national“. Als Alternative verweist der Konzern auf die übrigen Einschreibvarianten wie das Einwurfeinschreiben oder den Rückschein. Wer ein „Einschreiben eigenhändig Label“ bereits gekauft hat, der kann dieses auch nach Jahresende weiterhin verwenden. Kunden müssen lediglich beachten, dass entsprechende Sendungen wie gewöhnliche Einschreiben zugestellt werden.