Die Gerüchteküche ums Deutschlandticket brodelt weiterhin heftig! Hartnäckig hält sich vor allem die Nachricht, dass der Günstig-Tarif im nächsten Jahr deutlich teurer werden dürfte – zum großen Unmut von Kunden der Deutschen Bahn und der Öffentlichen Nahverkehre (hier mehr dazu).
Dem ersten Bundesland scheinen die Diskussionen rund ums Deutschlandticket aber schon jetzt zu viel zu werden. Denn wie jetzt ans Licht kommt, könnte es hier schon bald mit dem Ticket für 49 Euro ganz vorbei sein.
Deutschlandticket: Landräten reicht’s!
Mit einem Ticket mit Bus und Bahn durch ganz Deutschland reisen – dieser Traum wurde vor nunmehr zwei Jahren Wirklichkeit. Angefangen mit gerade mal 9 Euro, sind wir mit mittlerweile 49 Euro immer noch recht günstig dabei. Doch in Sachsen-Anhalt könnte damit im nächsten Jahr Schluss sein.
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„Die Fortsetzung des Deutschlandtickets ist angesichts der vom Ministerium der Finanzen in Aussicht gestellten Unterfinanzierung der Landkreise nicht mehr möglich“, erklärte der Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich (CDU), nach einer Konferenz der Landräte in Naumburg. Das Ost-Bundesland steckt bis über beide Ohren im Schuldenturm fest. Die einzige Möglichkeit zur Rettung sehen die Landräte jetzt in der Streichung der finanziellen Mittel fürs Deutschlandticket. Das dürfte den Anwohnern sicherlich gar nicht schmecken.
Lage ist dramatisch
In Sachsen-Anhalt spreche man von einer Finanzierungslücke von rund 94 Millionen Euro fürs nächste Jahr. 2026 könnte diese sich sogar auf 110 Millionen Euro erhöhen. „Das Haushaltsdefizit der Landkreise von rund 157 Millionen Euro im Jahr 2024 wird sich damit noch einmal deutlich erhöhen.“
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Hintergrund sei laut der Deutschen Presse-Agentur ein Streit um die Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt. Demnach sei die Haushaltslage der Landkreise schön gerechnet und unrealistische Einnahme-Angaben gemacht worden. Das hat jetzt Konsequenzen – nicht nur eventuell fürs Deutschlandticket. „Freie Stellen können nicht wiederbesetzt werden, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren können nicht mit der gewohnten Geschwindigkeit betrieben werden, die Sprechzeiten in den Landratsämtern müssen angepasst werden, Berichtspflichten an Landesverwaltungsamt und Landesregierung können nicht mehr fristgerecht wahrgenommen werden. Auch die zeitweise Schließung öffentlicher Gebäude muss in Betracht gezogen werden.“ (mit dpa)