Wer sich online etwas bestellen will, aber viel unterwegs ist, der ist für die Möglichkeit der DHL-Packstationen mehr als dankbar. Seit nunmehr fast 22 Jahren können Kunden ihre Päckchen aus einer der gelben Klappen zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen oder darüber versenden und sind nicht mehr von den Öffnungszeiten der Poststellen abhängig.
Doch aktuell stehen die Packstationen von DHL im Kreuzfeuer der Kritik. Denn Datenschützern gehen einige Bedingungen der gelben Postkästen ordentlich gegen den Strich. Ein Kritikpunkt dürfte Kunden beunruhigen.
DHL: Jury erhebt schwere Vorwürfe
Wer schon einmal an einer Packstation von DHL stand, der kam in der Regel nicht um die Benutzung des Displays umhin, mit denen zahlreiche Servicestellen ausgestattet sind. Diese konnte man zumindest zu Anfang auch noch ohne eine zugehörige Smartphone-App verwenden.
Im Zuge der Digitalisierung gibt es aber auch immer mehr neuere Packstationen, die Kunden lediglich mittels Smartphone bedienen können. Diese können dann nur via Bluetooth und GPS bedient werden. In der App kann dann der Versand, beziehungsweise Empfang koordiniert werden.
Gerade das ist laut der Jury des „Big Brother Award“, einem Datenschutz-Negativpreis, aber ein großer Kritikpunkt. Für die Jury steckt hinter den neuen Packstationen „Digitalzwang“. Stehe die Packstation in einer Gegend mit schlechtem Mobilfunkempfang oder das Guthaben für mobile Daten sei aufgebraucht, habe der Kunde „Pech gehabt“. Und ohne Smartphone „können Sie das mit der Abholung komplett vergessen“, heißt es in der Award-Begründung der Jury. „Es ist überhaupt nicht ok, einfach vorauszusetzen, dass jede und jeder ein Smartphone haben muss.“ Doch das ist nicht der einzige Vorwurf, denn die Jury gegen DHL erhebt.
Verstößt DHL-App gegen Datenschutzverordnung?
Außerdem werfen die Verantwortlichen des Awards der Deutschen Post DHL Group vor, dass sie gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) verstößt. Demnach würde die App Daten an Google und Adobe übertragen, bevor Nutzer den „Cookie Consent Banner“ angezeigt bekommen. „Das ist illegal“, lautet das Fazit der Fachjury.
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Doch was sagt DHL zu den Vorwürfen? Auf Nachfrage von „wa.de“ teilt das Unternehmen mit, sich „selbstverständlich strikt an die Regeln und Vorgaben der Datenschutzgesetze“ zu halten. „Erfreulicherweise wurde unsere App kürzlich, im Oktober 2022, von der Stiftung Warentest zum Testsieger in Sachen Datenschutz erklärt“, so ein Pressesprecher.
Die Kritik, dass die per App gesteuerten Packstationen von DHL zum Ausschluss zahlreicher Kunden führen würde, weißt der Sprecher ebenfalls zurück. Ein Großteil der aktuell mehr als 11.500 Servicestellen würde weiterhin über einen Bildschirm verfügen. Mit den per App gesteuerten Packstationen wolle man den besonders Smartphone affinen Zielgruppen lediglich eine zusätzliche Möglichkeit des Paketempfangs anbieten. Ob diese Aussagen die Jury und die Kunden milde stimmten, ist nicht bekannt.