Ob Kleidung, Haushaltsgeräte oder Lebensmittel – es gibt fast nichts, was Verbraucher nicht im Internet bestellen und sich am nächsten Tag von Hermes, DHL und Co. liefern lassen können. Allein DHL hat im vergangenen Jahr rund 1,7 Milliarden Pakete transportiert.
Bei dieser Menge ist es nicht verwunderlich, dass es immer wieder zu Fehlern kommt. Manchmal öffnen Kunden ihr Paket und finden darin Ware, die sie weder bestellt noch bezahlt haben. Mal schickt Amazon versehentlich ein Produkt mit, mal hat ein Bekleidungsgeschäft ein T-Shirt zu viel drin. Doch wie sieht es rechtlich aus? Darf man die zu viel gelieferte Ware einfach behalten?
DHL, Hermes und Co.: Zu viele Produkte im Paket?
Dass Kunden die bestellte Ware nicht erhalten, kann laut Verbraucherzentrale viele Gründe haben. So versenden manche Online-Shops Ware, wenn ihr Lager zu voll ist. In einigen Fällen kann es sich um einen misslungenen Identitätsdiebstahl handeln. Und manchmal steckt gar keine Absicht dahinter, denn auch Fehllieferungen können dazu führen, dass unbestellte Ware ankommt.
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Grundsätzlich gilt: Wenn ein Paket mit nicht bestellter Ware ankommt, müssen Kunden nichts bezahlen. Denn allein durch die Lieferung unbestellter Ware kommt noch kein Kaufvertrag zustande, der zur Zahlung verpflichtet. Verbraucher sind auch nicht verpflichtet, unbestellte Ware zurückzusenden, so die Verbraucherzentrale.
Seriöses oder unseriöses Unternehmen?
Die Verbraucherzentrale rät Kunden trotzdem dazu, den Grund für die falsche Zustellung von DHL, Hermes und Co. herauszufinden. Wenn möglich sollte abgeklärt werden, ob es sich bei dem Absender um ein seriöses oder ein unseriöses Unternehmen handelt. Auch, wenn Kunden nicht verpflichtet sind, einen Online-Shop wegen falsch zugestellter Ware zu kontaktieren, kann man bei seriösen Unternehmen weiteren Ärger und Aufwand umgehen. Schließlich kann sich auch der Shop von selbst aus sich melden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: „Sie behalten die Ware und ignorieren die Forderungen oder Sie senden die Ware zurück. Dabei ist vor allem das Verhalten des Shops ausschlaggebend“, schreibt die Verbraucherzentrale.
Handelt es sich offensichtlich um ein unseriöses Unternehmen, das Verbraucher auf diese Weise zum Abschluss eines Vertrages verleiten will, sind Verbraucher weder zur Rücksendung noch zur Reaktion verpflichtet.
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Wichtig ist jedoch, die Kosten für die Rücksendung nicht zu übernehmen, denn dazu sind Kunden nicht verpflichtet. Verbraucher sollten sich das Geld für Verpackung und Porto vorab überweisen lassen oder einen Retourenaufkleber verlangen, rät die Verbraucherzentrale. Wer ein Paket von DHL, Hermes und Co. mit unbestellter Ware erhält, sollte außerdem prüfen, ob die Adresse auf dem Paket stimmt. Vielleicht wartet der Nachbar schon sehnsüchtig auf das Paket!