Wer seine Pakete mit DHL, Hermes und Co. verschickt, muss sich an deren Vorgaben halten. Dazu gehören zum Beispiel die Maße der Pakete, das zulässige Gewicht und auch die Preise sind natürlich festgelegt. Doch es gibt noch weitere Regeln, zum Beispiel für den Inhalt der versendeten Pakete. Denn manche Gegenstände sind sogar verboten.
Nach den Transportbedingungen der Paketdienstleister sind bestimmte Güter vom Posttransport ausgeschlossen. Diese Redaktion hat nachgefragt, welche das genau sind. Während einige selbsterklärend sind, überraschen andere doch ein wenig!
DHL, Hermes und Co.: Sprengsätze, Blutegel und Bienen
Was die Leute so alles per Post verschicken, wird einem erst so richtig klar, wenn man sich die Liste der verbotenen Gegenstände ansieht. Dass es bei DHL, Hermes und Co. verboten ist, illegale Gegenstände zu verschicken, dürfte selbsterklärend sein. Dazu gehören neben illegalen Drogen auch explosive, leicht entzündliche oder radioaktive Stoffe. Bei DHL sind – wenig überraschend – auch Nachbildungen von Sprengkörpern oder inaktive Handgranaten verboten.
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Auf Nachfrage der Redaktion erklärte eine DHL-Sprecherin außerdem, dass der Versand von lebenden Tieren verboten sei – allerdings gebe es Ausnahmen. So dürfen Bienen, Blutegel und Seidenraupen verschickt werden, ebenso Fliegen der Familie Drosophilidae, die zu biologischen Forschungszwecken zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden. ABER: nicht als Wertsendung. Auch mit dem privaten Paketservice von Hermes dürfen keine lebenden Tiere verschickt werden – auch keine Überreste von Tieren. Sterbliche Überreste von Menschen werden übrigens ebenfalls nicht angenommen!
Edelsteine und Gold per Post verschicken?
Wer mit Hermes Edelsteine verschicken will, sollte das lieber sein lassen. Auch diese werden im Rahmen des privaten Paketservices nicht angenommen. Auch Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte und Industriediamanten stehen auf der verbotenen Liste.
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Verboten sind natürlich auch Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für das Postpersonal oder die Öffentlichkeit darstellen oder andere Sendungen, Einrichtungen der Post oder fremdes Eigentum beschmutzen oder beschädigen können. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich Kunden von DHL, Hermes und Co. noch einmal genau über die verbotenen Gegenstände informieren. Diese sind zugegebenermaßen eher ungewöhnlich und gehören sicher nicht zu den klassischen Dingen, die man so per Post verschickt!