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DHL: Änderungen im Oktober – Kunden müssen sich ab sofort DARAUF einstellen

Kunden von DHL müssen sich auf große Änderungen ab Oktober gefasst machen!An einem Tag werden tausende Pakete von DHL verschickt. Sowohl für Empfänger als auch Versender gibt es schon bald neue Regeln zu beachten.DHL will klimaneutraler werden – DAS müssen Kunden nun wissenAb 1. Oktober 2022 gelten bei DHL neue AGB rund um das Empfangen […]

DHL: Paketbote liefert aus.
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

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Kunden von DHL müssen sich auf große Änderungen ab Oktober gefasst machen!

An einem Tag werden tausende Pakete von DHL verschickt. Sowohl für Empfänger als auch Versender gibt es schon bald neue Regeln zu beachten.

DHL will klimaneutraler werden – DAS müssen Kunden nun wissen

Ab 1. Oktober 2022 gelten bei DHL neue AGB rund um das Empfangen und Versenden von Paketen. Täglich fahren etliche Autos der DHL in ganz Deutschland von A nach B, um Briefe und Pakete auszuliefern. Dabei legen die Fahrer lange Strecken zurück und sorgen für einen hohen CO2-Verbrauch.

DHL: Paketbote liefert aus.
DHL ändert seine AGB im Oktober. Neue Regeln beim Empfangen und Versenden von Sendungen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Doch das Unternehmen will nun klimafreundlicher werden – und Kunden sollen dabei helfen. In einigen Regionen werden bereits Elektrofahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes zum Schutz des Klimas eingesetzt. Nun können Kunden auch aktiv über „DHL GoGreen Plus“ für einen klimafreundlicheren Versand von Paketen und Waren-Sendungen sorgen.

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Durch Investitionen in andere Klimaschutzprogramme sollen die bei dem Transport entstehenden CO2-Emissionen laut dem Unternehmen vermieden werden. Vorher hatten nur Absender diese Option, jetzt gilt sie auch für Empfänger. Der Service kostet jedoch einen kleinen Aufpreis. Privatkunden sollen den Zuschlag wohl in Form eines Jahresbeitrags zahlen.

Wichtige Änderungen für Kunden und Zusteller

Um unnötige Wege zu vermeiden, haben Kunden ab Oktober auch die Möglichkeit, Pakete frühzeitig abzulehnen. Sobald die Sendung im Sendungsverfolgungssystem erfasst und für Kunden sichtbar ist, könne storniert werden. Doch einmal storniert, kann die Aktion nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die Ware landet somit automatisch wieder beim Absender.


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Wer beim Eintreffen der Sendung nicht zuhause ist, kann dem Paketboten einen Ablageort angeben. Wichtig dabei ist, dass der Ablageort von der Straße oder öffentlichen Wegen einsehbar, wettergeschützt und für den Zusteller frei zugänglich ist.

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Zudem sind die Zusteller nun durch einen Gerichtsspruch verpflichtet, am Ablageort eine Nachricht für den Empfänger zu hinterlassen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte geklagt und die Maßnahme durchgesetzt bekommen. Nur mit einer Nachricht gilt die Sendung künftig als zugestellt.