In Deutschland ist seit Juli 2019 der E-Scooter zugelassen und schon im selben Jahr waren bereits über 50.000 Roller in Deutschland unterwegs.
Man kann sich aber nicht nur einen E-Roller oder ein E-Bike ausleihen, viele Leute besitzen auch ein solches elektrisches Gefährt. Aber Vorsicht! Jetzt kommt eine neue Verordnung – Bürger müssen jetzt HIER aufpassen.
E-Bikes & E-Roller: Hier lauert die Problem-Quelle
Was sind eigentlich E-Roller? Nun ja, ganz einfach gesagt: Tretroller mit Elektroantrieb. Nach Angaben des „ADAC“ gibt es inzwischen unzählige Modelle von E-Scootern mit Straßenzulassung. Und genau hier gibt es große Differenzen im Einkaufspreis. Insbesondere Modelle mit großen Luftreifen und hydraulischen Scheibenbremsen sind nicht nur besonders teuer, sondern verfügen auch über eine größere Batterie.
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Nun, das klingt gut – aber genau diese Art von Batterie kann eine Menge Probleme verursachen. Denn wie das so mit dem Verschleiß ist, entleert sich die Batterie mit der Zeit. Die Entsorgung gestaltete sich (bisher) recht problematisch, wenn nicht gar kostspielig. So konnten alte Akkus nur beim Händler oder Hersteller abgegeben werden, um sie dem Recyclingkreislauf zuzuführen.
XXL-Neuerung: Batterie-Entsorgung ändert sich
Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums hat das Bundeskabinett nun aber mit Blick auf die EU-Vorgaben eine XXL-Änderung vorgenommen! Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger an allen Wertstoffhöfen ihre nicht mehr benötigten Akkus abgeben können. Damit will die Regierung die Sammlung und Verwertung dieser Altgeräte verbessern.
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Allerdings, so „computerbild.de“, tritt diese Erleichterung erst im August 2025 in Kraft. Bis dahin müssen sich E-Bike- und E-Roller-Fans also noch etwas gedulden.